13. Führerscheingesetz-Novelle (FSG): Wünsche der Wirtschaft
Stellungnahme der Wirtschaftskammer, Oktober 2009
Mit der 13. FSG-Novelle werden in den höheren Alkoholisierungsgraden deutlich längere Entziehungszeiten festgelegt und die Geldstrafe für einen Alkoholisierungsgrad von 0,5 bis 0,8 Promille wird angehoben. Außerdem werden die begleitenden Maßnahmen durch Einführung eines Verkehrscoachings ausgebaut. Mit der Novelle zur Straßenverkehrsordnung wird für einige Delikte die Obergrenze für Organstrafverfügungen gegenüber dem VStG auf 70 Euro angehoben. Weiters werden für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einem bestimmten Ausmaß Mindeststrafen sowie einheitliche fixe Organmandatshöhen und Strafsätze für Anonymverfügungen vorgesehen sowie die Mindeststrafen bei Alkoholdelikten angehoben.