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77 Prozent WKOÖ-Erfolgsquote bei Sozialgerichtsvertretung

Die Sozialgerichtsvertretung ist ein kostenloser Service der Wirtschaftskammer Oberösterreich. In den letzten Jahren konnte eine beachtlich hohe Erfolgsquote erzielt werden.

Gericht
© AdobeStock.com

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich hat auch im Jahr 2022 einmal mehr ihre Mitgliedsbetriebe vor dem Sozialgericht erfolgreich vertreten. So wurden von der WKOÖ im vergangenen Jahr 39 Klagen eingebracht. Zusammen mit den noch laufenden 24 Verfahren aus den Vorjahren wurden 63 Sozialgerichtsfälle vor Gericht vertreten. Von den 43 abgeschlossenen Verfahren konnten 33 für die WKO-Mitglieder positiv erledigt werden. Die Erfolgsquote betrug somit 76,74 Prozent. Nicht unbeachtlich ist auch der Wert der für die WKO-Mitglieder erstrittenen Pensionen, Ausgleichszulagen, Renten etc., der summiert 3,2 Millionen Euro betragen hat.

Über Anträge auf Erwerbsunfähigkeitspensionen, Feststellung von Schwerarbeit, Pflegegeld, Unfallrenten etc. hat der Sozialversicherungsträger mit Bescheid zu entscheiden. Werden solche Anträge abgelehnt, kann der Versicherte dagegen eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einbringen.

Unternehmer mit einem ablehnenden Bescheid des Sozialversicherungsträgers können sich an die Mitarbeiter des Rechtsservice der WKOÖ wenden. Ist eine Klagsvertretung sinnvoll und Erfolg versprechend, wird eine Klage eingebracht und das Mitglied (oder das ehemalige Mitglied) vor Gericht vertreten. Bei der Klagseinbringung sind Fristen zu beachten. Die Sozialgerichtsvertretung ist ein kostenloser Service der WKO Oberösterreich. Auch im Falle eines Prozessverlustes fallen für das WKO-Mitglied keine Kosten an.

Beispielsfälle

Fall 1 
Ein Unternehmer war jahrzehntelang in der Gastronomie als Betreiber verschiedener Betriebe (Gasthaus, Buffet, Café) selbständig erwerbstätig. Er hatte im Betrieb alle anfallenden Arbeiten verrichtet, insbesondere hat der Unternehmer selbst gekocht. Aufgrund verschiedener Erkrankungen musste die gewerbliche Tätigkeit beendet werden. Dem 58-jährigen Unternehmer wurde der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension abgelehnt. 

Gegen diesen Bescheid hat das WKO-Mitglied, vertreten durch das Rechtsservice der WKO Oberösterreich, eine Klage eingebracht. Die Klage wurde mit gravierenden orthopädischen Problemen, einem Schlaganfall sowie psychiatrischen Einschränkungen begründet.  

Nach Einholung mehrerer Sachverständigengutachten konnte nachgewiesen werden, dass dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Erwerbsunfähigkeitspension wurde zuerkannt. Die Nachzahlung in Höhe von 22.512 Euro netto wurde teilweise mit dem bezogenen Arbeitslosengeld gegenverrechnet. Die monatliche Pension beträgt 1.306,40 Euro netto. 

Fall 2
Eine Unternehmerin war ca. 20 Jahre lang im Bereich Energetik selbständig erwerbstätig und befand sich im 57. Lebensjahr. Aufgrund einer Augenerkrankung lag eine hohe Einschränkung der Sehfähigkeit vor und es wurde sogar das Pflegegeld der Stufe 3 zuerkannt. Der Betrieb musste geschlossen werden. Ein Antrag auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension wurde allerdings abgelehnt. Dagegen hatte das WKO-Mitglied auf Empfehlung des Rechtsservice der WKO Oberösterreich eine Klage erhoben. 

Nach Einholung von Sachverständigengutachten, insbesondere eines augenfachärztlichen Gutachtens, konnte die Erwerbsunfähigkeitspension zuerkannt werden. Die Nachzahlung betrug 23.418,43 Euro netto und die Unternehmerin bekommt eine monatliche Pension in Höhe von 1.284,30 Euro netto. 


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