Unterlassungsschreiben samt Auskunftsbegehren eines Rechtsanwalts aus Niederösterreich
Österreichweit erhalten momentan Mitglieder ein mit 6. Juli 2022 datiertes Schreiben, dass die von ihnen verwendete Website wegen z.B. Verwendung von Google Fonts gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Es wird ein Betrag von 190 Euro zahlbar bis 13. Juli 2022 gefordert sowie ein Auskunftsbegehren gestellt. Haben Sie ein solches Schreiben erhalten, stehen Ihnen die RechtsexpertInnen der WKOÖ zur Beratung zu Verfügung.
Wir bitten auch alle (noch) nicht Betroffenen: Gestalten Sie Ihre Website datenschutzkonform!
Der Vorwurf sollte jedenfalls rechtlich und technisch geprüft werden. Hier finden Sie technische Unterstützung:
UBIT-Firmen-AZ (z. B. Spezialisierte Berater mit der Suchfunktion: IT Tools zur Umsetzung der DSGVO / Certified Data & IT Security Expert / DSGVO-Beratung / Geprüfte(r) Datenschutzexperte oder auch Geprüfte(r) Datenschutzmanager(in)/-beauftragte (Drop-Down-Menü unter „Zertifikate“)
Kontakt:
Abteilung Service und Innovation
Telefon: +43 5 90 909
E-Mail: service@wkooe.at