Abwicklung Corona-Kurzarbeitsanträge in Oberösterreich
Erfreulicherweise ist es der WKO Oberösterreich gelungen mit dem AMS OÖ eine unbürokratische Abwicklung der Corona-Kurzarbeits-Anträge im Sinne eines „One-Stop-Shop-Prinzips“ zu vereinbaren

Verfahren Kurzarbeitsantrag Oberösterreich:
- Schritt 1 | Information einholen bei AMS, WKO oder AK/Gewerkschaften
- Schritt 2 | Dienstgeber vereinbaren Kurzarbeit mit Belegschaft auf betrieblicher Ebene (Detailinfos siehe WK-Kurzarbeit-Info-Homepage)
- Schritt 3 | Dienstgeber reicht Antrag auf Kurzarbeits-Beihilfe und Sozialpartner-Vereinbarung (in OÖ von Sozialpartnern noch nicht unterfertige) beim AMS OÖ ein. (siehe AMS-Antragsportal)
- Schritt 4 | AMS OÖ leitet Sozialpartnervereinbarung an ÖGB zur Freigabe weiter – erfolgt innerhalb von 48 Stunden kein Einspruch der Gewerkschaft, gilt die Sozialpartner-Vereinbarung auch von der Gewerkschaft als freigegeben und es besteht kein weiterer Handlungsbedarf für den Dienstgeber. (Hinweis: WKOÖ Freigabe erfolgt durch Pauschal-Vereinbarung zwischen AMS OÖ und WKO Oberösterreich)
Hinweis 1: Für Sozialpartner-Vereinbarungen im Banken-Sektor gelten gesonderte Bestimmungen. In diesen Fällen ist vor Antragsstellung der Kurzarbeit und Abschluss der Sozialpartner-Vereinbarung eine Kontaktaufnahme mit der Sparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer erforderlich!
Hinweis 2: Der auf der bundesweiten WK-Corona-Info-Seite (wko.at/coronavirus) veröffentlichte Verfahrensablauf gilt nicht für das Bundesland Oberösterreich!
Wichtige Details zur Antragsstellung:
- Rückwirkende Anträge sind aufgrund der besonderen Umstände möglich. Förderbeginn ist der in der Sozialpartnervereinbarung schriftlich festgelegte Beginn der Kurzarbeit. (Anm.: frühestens 1. März gem. AMS-Richtlinie)
- Bei Betriebsstandorten in mehreren Bundesländern: Die Zuständigkeit für den Kurzarbeitsantrag kann an die federführende Landesorganisation übertragen werden.
- Mehrere Standorte eines Bundeslandes: Gesonderte Anträge sind erforderlich, wenn die Standorte unterschiedliche Kurzarbeitszeiträume haben.
Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes
Der Beschäftigtenstand ist während der Kurzarbeit und der vereinbarten Behaltefrist (1 Monat laut Muster-Sozialpartner-Vereinbarung) aufrecht zu erhalten.
Der Beschäftigtenstand ist der Gesamtbeschäftigtenstand des in Kurzarbeit befindlichen Unternehmens/Betriebes/Betriebsteiles unmittelbar vor Beginn der Kurzarbeit und wird in der Sozialpartnervereinbarung festgehalten. Zufällige Unterschreitungen auf Grund betrieblicher Fluktuationen werden dabei nicht berücksichtigt.
Herabsetzung des Beschäftigtenstandes während der Kurzarbeit/Behaltefrist: Dies ist nur in Ausnahmefällen (Gefährdung des Fortbestandes des Unternehmens) zulässig und erfordert eine vorherige Bewilligung des AMS-Regionalbeirats.
Was geschieht mit bereits übermittelten Anträge?
Ab 19. März 2020 wurde eine adaptierte „Kurzarbeits-Sozialpartner-Vereinbarung“ (Einzelvereinbarung und Betriebsvereinbarung) zur Verfügung gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden bereits einige ausgefüllte Kurzarbeits-Vereinbarungen an die WK bzw. das AMS übermittelt.
Zwischen WKOÖ und AMS OÖ vereinbarte Vorgehensweise: Bereits beim AMS eingebrachte Anträge werden rechtlich NICHT zurückgewiesen, sondern es gibt einen schriftlichen Verbesserungsauftrag mit dem neuen Formular. Das bedeutet förderrechtlich: Es gilt weiterhin das Datum der Ersteinreichung für die Kurzarbeits-Beihilfengewährung.
Grundsätzlich ist der „Antrag auf AMS-Kurzarbeitsbeihilfe“ und die „Kurzarbeits-Sozialpartner-Vereinbarung“ in Oberösterreich immer gemeinsam über das AMS-Kurzarbeitsantragsportal (siehe Link unten) beim AMS Oberösterreich einzureichen.
Bereits an die WKO Oberösterreich übermittelte „Sozialpartner-Vereinbarung“ können leider nicht einzeln an die „Kurzarbeits-Einlaufstelle“ beim AMS OÖ weitergeleitet werden. Betriebe die bereits eine „Sozialpartner-Vereinbarung“ an die WKO Oberösterreich übermittelt haben, bekommen in den nächsten Tagen eine schriftliche Rückmeldung über die weitere Vorgehensweise des Antragprozesses.
Detailinformationen und Formulare:
- AMS-Kurzarbeits-Antragsportal: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
- AMS-Downloads und Formulare zur Corona-Kurzarbeit finden Sie unter: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#oberoesterreich
- AMS Kurzarbeits-Online-Rechner: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/rechner-fuer-kurzarbeit
- Umfassende Dienstgeber-Informationen zum Corona-Virus finden Sie unter: http://wko.at/coronavirus
- Sämtliche Kurzarbeits-Detailinformationen (Infoblätter, FAQ’s, Formulare etc.) und die Muster-Formulare „Kurzarbeit Sozialpartner-Vereinbarung“ finden Sie unter: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_corona_kurzarbeit
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