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Antragstellung für Energiekostenzuschuss

Nach Ende der Voranmeldungsphase können Unternehmen, die besonders von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind, ab sofort den Energiekostezuschuss bei der aws beantragen.

Energie
© AdobeStock.com

86.867 Voranmeldungen sind eingelangt. Die Voranmeldung war Voraussetzung für die von 29. November bis 15. Februar 2023 mögliche Antragsstellung für den Energiekostenzuschuss. Mit dem Zuschuss wird Unternehmen der Anstieg der Energiekosten abgefedert. „Schon bald sollten erste Auszahlungen erfolgen“, so Wirtschaftsminister Martin Kocher.  

Der Energiekostenzuschuss wird von der aws, der Förderbank des Bundes abgewickelt. Mit dem Zuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar bis September 2022 unterstützt. Energieintensiv sind Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.

Die Förderung ist zweistufig, ab Stufe 2 werden nur mehr Strom und Erdgas gefördert. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Stufe werden Unternehmen mit 2.000 bis zu 50 Mio. Euro unterstützt.

Pauschalfördermodell und Verlängerung in Diskussion

Aktuell wird an einem Pauschalfördermodell für Kleinstunternehmen gearbeitet. Intensiv arbeitet man, wie eine Lösung für den Zeitraum ab Oktober 2022 aussehen könnte. Es wird über eine mögliche Verlängerung des Energiekostenzuschusses oder eine Lösung, die sich am deutschen Modell der Strom- und Gaspreisbremse orientiert, diskutiert.

zur Antragstellung

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