th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht Twitter search print pdf mail linkedin google-plus Facebook arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram pinterest skype vimeo snapchat
news.wko.at
Mein WKO

Pauschalierungsmöglichkeit für Öffi-Tickets

So können Sie die Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten als Betriebsausgabe geltend machen.

Steuertipp
© WKO/Adobe Stock

Unternehmer können pauschal 50 % der Ausgaben für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel als Betriebsausgabe geltend machen, wenn diese auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird.

Aufpreise für Familienkarten, für die Übertragbarkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (Mitnutzung durch andere Personen), für die Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern sowie Aufpreise für die Nutzung der 1. Klasse für Einzelfahrten sind von dieser Pauschalregelung allerdings nicht erfasst. Ein generelles Upgrade für die 1. Klasse (z.B. der ÖBB) ist allerdings schon erfasst. 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, anstatt der Pauschalregelung auf die tatsächliche Nutzung abzustellen. In diesem Fall ist der betriebliche Nutzungsanteil in Bezug auf sämtliche Kosten zu ermitteln und glaubhaft zu machen. 

Die pauschale Abzugsmöglichkeit von 50 % der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte kann auch im Rahmen der Basispauschalierung und der Kleinunternehmerpauschalierung als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Für den Vorsteuerabzug muss allerdings die tatsächliche unternehmerische Nutzung nachgewiesen werden. Der Vorsteuerabzug steht dann anteilig zu. Unternehmer können aber gemischt genutzte Leistungen zu 100 % dem Privatvermögen zuordnen, was zur Folge hat, dass dann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. In diesem Fall sind ertragsteuerlich die Ausgaben inklusive Umsatzsteuer (brutto) maßgebend, sodass bei Inanspruchnahme der Pauschalregelung 50 % der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte inkl. Umsatzsteuer als Betriebsausgaben abgezogen werden können. 

Das könnte Sie auch interessieren

Karl Heinz Kaiser − Aktiv Camp Purgstall, Branchensprecher bei der Wirtschaftskammer NÖ und Obmann des Verbands der Campingwirtschaft Niederösterreich, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Andreas Purt – Geschäftsführer Mostviertel Tourismus

Reisen mit Naturgenuss - Camping-Urlaub in Niederösterreich

Urlauben einmal anders: Für viele Menschen ist Campen der Inbegriff von Freiheit, Unabhängigkeit und Naturgenuss. In Niederösterreich gibt es über 50 Campingplätze − direkt am Badesee gelegen, mit Blick auf die Berge, nah an der Stadt oder idyllisch mit Sicht auf die Donau. mehr

WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker, LH-Stv. Stephan Pernkopf und Johannes Zederbauer, Prorektor der New Design University,  im Gespräch über die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft.

Wirtschaft und Wissenschaft gehen Hand in Hand

LH-Stv. Stephan Pernkopf und WKNÖ-Präsident Ecker: Zahlreiche Beispiele zeigen, wie Forschungsaktivitäten der Wirtschaft nutzen. Mit der New Design University (NDU) betreibt die Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ) eine eigene Wissenschaftseinrichtung. mehr

Bürgermeister Peter Eisenschenk, WKNÖ-Vizepräsidentin Nina Stift und Wirtschaftsstadtrat Lucas Sobotka besuchten den #ichkauflokal-Stand am Tullner Hauptplatz.

#ichkauflokal: Erfolgreiches Shopping bei Tullner Outlet Tagen

Die Regionalitätskampagne #ichkauflokal der Wirtschaftskammer NÖ macht jetzt auch verstärkt bei regionalen Einkaufsveranstaltungen aufmerksam. mehr