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Pauschalierungsmöglichkeit für Öffi-Tickets

So können Sie die Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten als Betriebsausgabe geltend machen.

Steuertipp
© WKO/Adobe Stock

Unternehmer können pauschal 50 % der Ausgaben für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel als Betriebsausgabe geltend machen, wenn diese auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird.

Aufpreise für Familienkarten, für die Übertragbarkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (Mitnutzung durch andere Personen), für die Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern sowie Aufpreise für die Nutzung der 1. Klasse für Einzelfahrten sind von dieser Pauschalregelung allerdings nicht erfasst. Ein generelles Upgrade für die 1. Klasse (z.B. der ÖBB) ist allerdings schon erfasst. 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, anstatt der Pauschalregelung auf die tatsächliche Nutzung abzustellen. In diesem Fall ist der betriebliche Nutzungsanteil in Bezug auf sämtliche Kosten zu ermitteln und glaubhaft zu machen. 

Die pauschale Abzugsmöglichkeit von 50 % der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte kann auch im Rahmen der Basispauschalierung und der Kleinunternehmerpauschalierung als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Für den Vorsteuerabzug muss allerdings die tatsächliche unternehmerische Nutzung nachgewiesen werden. Der Vorsteuerabzug steht dann anteilig zu. Unternehmer können aber gemischt genutzte Leistungen zu 100 % dem Privatvermögen zuordnen, was zur Folge hat, dass dann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. In diesem Fall sind ertragsteuerlich die Ausgaben inklusive Umsatzsteuer (brutto) maßgebend, sodass bei Inanspruchnahme der Pauschalregelung 50 % der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte inkl. Umsatzsteuer als Betriebsausgaben abgezogen werden können. 

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