Nutzen Sie schon die e-Zustellung?
Schon gewusst? Die Teilnahme an der e-Zustellung, also der elektronischen Zustellung von behördlichen Schriftstücken, ist für Unternehmen grundsätzlich verpflichtend.

Seit Sommer 2019 stellt FinanzOnline behördliche Briefe online zu. Damit Sie als Unternehmen diese elektronisch zugestellten Dokument aber auch abrufen können, ist zusätzlich eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) auf www.usp.gv.at erforderlich.
7 Video-Anleitungen für Sie
Wir haben für Sie anschauliche Video-Anleitungen erstellt, die Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung leiten.
Video 1: Registrierung eines Unternehmens durch eine einzelvertretungsbefugte Person mittels Handy Signatur
Video 2: Postbevollmächtigten im USP einrichten
Video 3: Kontrolle, Neuanlage und Löschen einer Verständigungsadresse
Diese drei Videos finden Sie hier: wko.at/noe/e-zustellung-videos-1-3
Video 4: Einstellen einer Abwesenheit
Video 5: Verfahrensrecht „Postbevollmächtigter“ entziehen
Video 6: Postbevollmächtigten löschen
Video 7: Ersteinstieg eines Postbevollmächtigten
Diese vier Videos finden Sie hier: wko.at/noe/e-zustellung-videos-4-7
Weiterführende Infos auf wko.at/e-zustellung