Neue Info-Serie zur Umsatzsteuer: Teil 1
Mit kaum einer Steuer werden Sie in Ihrem Unternehmen so häufig in Berührung kommen, wie mit der Umsatzsteuer. In einer mehrteiligen Serie erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Die Umsatzsteuer wird auf jeder Wirtschaftsstufe einbehalten (z.B. beim Produzenten, beim Groß- und Einzelhändler). Wegen des Vorsteuerabzugs stellt sie jedoch innerhalb der Unternehmerkette keinen Kostenfaktor dar, sondern wird wie ein „durchlaufender Posten“ behandelt. Die Umsatzsteuer trägt letztendlich der Konsument.
Der Umsatzsteuer unterliegen:
- Lieferungen und sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen, Lieferungen aber auch die Vermietung oder Verpachtung), die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt,
- der Eigenverbrauch,
- die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland ins Inland
- und der innergemeinschaftliche Erwerb.
Abgesehen von den genannten Tatbeständen kann eine Steuerschuld auch auf Grund einer unrichtigen oder unberechtigten Rechnungslegung entstehen.
Das ist das „Reverse Charge System“?
In bestimmten Fällen schuldet nicht der Erbringer einer Leistung die Steuer, sondern die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über („Reverse Charge System“). Dies ist insbesondere
- bei Bauleistungen,
- im Sekundärrohstoffbereich,
- bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen, Videospielen, Laptops sowie
- von bestimmten Metallwaren der Fall.
Außerdem kommt es zum Übergang der Steuerschuld, wenn der Leistungserbringer ein ausländischer Unternehmer ohne Betriebstätte in Österreich ist. Sie erhalten in diesen Fällen vom leistenden Unternehmer lediglich eine Rechnung über den Nettobetrag (kein Steuerausweis!) und schulden die darauf entfallende Umsatzsteuer. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, können Sie die berechnete Umsatzsteuer in derselben Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer abziehen. Der ganze Vorgang spielt sich dann nur am Papier ab; es sind in diesem Fall keine Zahlungen zu leisten.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer beträgt in Österreich grundsätzlich 20 Prozent der Bemessungsgrundlage (Nettopreis der Lieferung/Leistung). Dies wird auch als „Normalsteuersatz“ bezeichnet. Allerdings gibt es für genau gesetzlich geregelte Fälle auch einen ermäßigten Steuersatz von 10 %, bzw. von 13 %.
Sind alle Umsätze steuerpflichtig?
Nein, nicht alle Umsätze sind steuerpflichtig. Man unterscheidet:
- Echte Befreiungen, bei denen die Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind, das Recht auf Vorsteuerabzug aber gewahrt bleibt. Wichtigster Anwendungsfall sind Exporte in Drittländer.
- Unechte Befreiungen, bei denen keine Umsatzsteuer verrechnet wird und im Zusammenhang stehende Vorsteuern nicht geltend gemacht werden können. Beispiele: Ärzte, Heilmasseure, Kleinunternehmer (Unternehmer, deren Jahresumsatz 35.000 Euro nicht übersteigt, sind von der Umsatzsteuer befreit, können aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen).
"Wir sind gerade im Bereich der Umsatzsteuer immer wieder mit komplexen Problemen konfrontiert. Daher mein Appell an Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer: Nutzen Sie unser Beratungsangebot und scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren! Unsere Expertinnen und Experten sind sehr gerne für Sie da!"
In der nächsten Folge informieren wir Sie über die Umsatzsteuervoranmeldung.