th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht Twitter search print pdf mail linkedin google-plus Facebook arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram pinterest skype vimeo snapchat
news.wko.at
Mein WKO

Neue Info-Serie zur Umsatzsteuer: Teil 1

Mit kaum einer Steuer werden Sie in Ihrem Unternehmen so häufig in Berührung kommen, wie mit der Umsatzsteuer. In einer mehrteiligen Serie erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Hand tippt in Taschenrechner
© Adobe Stock

Die Umsatzsteuer wird auf jeder Wirtschaftsstufe einbehalten (z.B. beim Produzenten, beim Groß- und Einzelhändler). Wegen des Vorsteuerabzugs stellt sie jedoch innerhalb der Unternehmerkette keinen Kostenfaktor dar, sondern wird wie ein „durchlaufender Posten“ behandelt. Die Umsatzsteuer trägt letztendlich der Konsument.

Der Umsatzsteuer unterliegen:

  • Lieferungen und sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen, Lieferungen aber auch die Vermietung oder  Verpachtung), die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt,
  • der Eigenverbrauch,
  • die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland ins Inland
  • und der innergemeinschaftliche Erwerb.

Abgesehen von den genannten Tatbeständen kann eine Steuerschuld auch auf Grund einer unrichtigen oder unberechtigten Rechnungslegung entstehen.

Das ist das „Reverse Charge System“?

In bestimmten Fällen schuldet nicht der Erbringer einer Leistung die Steuer, sondern die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über („Reverse Charge System“). Dies ist insbesondere 

  • bei Bauleistungen, 
  • im Sekundärrohstoffbereich, 
  • bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen, Videospielen, Laptops sowie
  • von bestimmten Metallwaren der Fall.

Außerdem kommt es zum Übergang der Steuerschuld, wenn der Leistungserbringer ein ausländischer Unternehmer ohne Betriebstätte in Österreich ist. Sie erhalten in diesen Fällen vom leistenden Unternehmer lediglich eine Rechnung über den Nettobetrag (kein Steuerausweis!) und schulden die darauf entfallende Umsatzsteuer. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, können Sie die berechnete Umsatzsteuer in derselben Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer abziehen. Der ganze Vorgang spielt sich dann nur am Papier ab; es sind in diesem Fall keine Zahlungen zu leisten.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer beträgt in Österreich grundsätzlich 20 Prozent der Bemessungsgrundlage (Nettopreis der Lieferung/Leistung). Dies wird auch als „Normalsteuersatz“ bezeichnet. Allerdings gibt es für genau gesetzlich geregelte Fälle auch einen ermäßigten Steuersatz von 10 %, bzw. von 13 %.

Sind alle Umsätze steuerpflichtig?

Nein, nicht alle Umsätze sind steuerpflichtig. Man unterscheidet:

  • Echte Befreiungen, bei denen die Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind, das Recht auf Vorsteuerabzug aber gewahrt bleibt. Wichtigster Anwendungsfall sind Exporte in Drittländer.
  • Unechte Befreiungen, bei denen keine Umsatzsteuer verrechnet wird und im Zusammenhang stehende Vorsteuern nicht geltend gemacht werden können. Beispiele: Ärzte, Heilmasseure, Kleinunternehmer (Unternehmer, deren Jahresumsatz 35.000 Euro nicht übersteigt, sind von der Umsatzsteuer befreit, können aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen). 
"Wir sind gerade im Bereich der Umsatzsteuer immer wieder mit komplexen Problemen konfrontiert. Daher mein Appell an Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer: Nutzen Sie unser Beratungsangebot und scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren! Unsere Expertinnen und Experten sind sehr gerne für Sie da!"
Andrea Prozek, WKNÖ-Steuerexpertin

In der nächsten Folge informieren wir Sie über die Umsatzsteuervoranmeldung.

Das könnte Sie auch interessieren

Gruppe

BO Gütesiegel: 94 NÖ Schulen für Qualität des Berufsorientierungs-Unterrichts ausgezeichnet

Ziel des BO Gütesiegels ist es, die Qualität des Berufsorientierungsunterrichts an Niederösterreichs Schulen stetig weiterzuentwickeln, zu unterstützen und zu zeigen, wie vielfältig die Möglichkeiten mit einer Lehre sind. Heuer wurde 66 Mittel-, 22 Polytechnischen Schulen sowie sechs Allgemeinen Sonderschulen dieses Siegel der Wirtschaftskammer NÖ verliehen. Letztere konnten sich in diesem Jahr erstmals für diese Auszeichnung bewerben.  mehr

Lehrlingsausbildung

Lehre liegt weiter im Trend – vor allem bei jungen Frauen

Plus bei Lehranfängern, Lehrbetrieben und weiblichen Lehrlingen. Wirtschaftskammer NÖ-Präsident Wolfgang Ecker: „Image der Lehre weiter stärken“ mehr

Werkstück

Von Spitzensport und beruflichen Höhenflügen

Von Profisportkarrieren bis zur Selbstständigkeit: NDU-Absolvent Dennis Paulus erzählt von Hürden und Chancen.  mehr