Mediation: Besser für Ihr Business!
Corona hat den betrieblichen Alltag gehörig durcheinander gewirbelt: Da dabei auch Konflikte auftreten können, bietet das Vienna International Arbitral Centre (VIAC) bis 30. Juni 2021 die kostenlose Vermittlung eines Mediators an.

Plötzlich standen die Maschinen still und ein wichtiger Auftrag konnte nicht abgeschlossen werden. Aufgrund einer Corona-Erkrankung konnten Werkverträge nicht erfüllt werden. Das sind nur zwei Beispiele, die aber zeigen, dass die aktuelle Situation viel Konfliktpotenzial in sich trägt. Hier kann Wirtschaftsmediation helfen.
Was ist Mediation?
Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren, mit dem Konflikte beigelegt werden sollen. Der Mediator ist dabei der unabhängige, „allparteiliche“ Dritte, der die Konfliktparteien bei ihrem Lösungsweg begleitet. Er trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. (Quelle: Wikipedia)
Mediator gesucht?
Wenn Sie einen Mediator suchen, ist das Vienna International Arbitral Centre (VIAC) die perfekte Drehscheibe. Noch bis 30. Juni 2021 verzichtet das VIAC auf die Einhebung einer Administrationsgebühr für diese Vermittlungstätigkeit.
So funktioniert‘s
Unternehmen (bevorzugt KMU) können sich formlos per E-Mail (mediationCOVID19@viac.eu) an VIAC wenden.
Bitte übermitteln Sie folgende Inhalte an das VIAC:
- Namen und Anschrift aller beteiligten Parteien
- Eine kurze Sachverhaltsdarstellung
- Gegebenenfalls Angaben zum Streitwert
- Den Hinweis, inwieweit die Streitigkeit durch die COVID-19-Krise hervorgerufen beziehungsweise beeinflusst wurde
Das VIAC wählt einen Mediator aus und informiert diesen. Die Auswahl des Mediators erfolgt dabei aufgrund der benötigten Erfahrungen und Kenntnisse, wie beispielsweise Erfahrung bei Mediationen in Familienunternehmen, in der Tech-Branche oder mit multikulturellen Medianden.
Wenn keine Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Mediators bestehen, bestätigt der Mediator die Übernahme des COVID-19-Mediationsfalles und wird den Parteien als Mediator vorgeschlagen. Diesen obliegt es, den Mediator zu kontaktieren.
Die weitere Kommunikation und die Abrechnung des Honorars erfolgt zwischen dem Mediator und den Medianden.
Für Mediationen mit einem Mediator im Rahmen der COVID-19-Initiative gilt eine Pauschale von 700 Euro (exkl. Ust) für eine fünfstündige Mediation. Bei einer Co-Mediation erhöht sich die Pauschale auf 1.000 Euro (exkl. Ust).
Jegliche Kommunikation über den Vertrag, Terminvereinbarungen und -verschiebungen, allfällige Telefonate, allfällige Kommunikation mit Anwälten, Steuerberatern, Sachverständigen etc. sind inkludiert. Von den fünf Stunden sind jedenfalls vier Stunden für die tatsächliche Durchführung der Mediation aufzuwenden.
Für über die Pauschale hinausgehende Mediationssitzungen gilt ein Stundensatz von 150 Euro (exkl. Ust) für Einzel- und 200 Euro (exkl. Ust) für Co-Mediationen.