Hochwasserschaden in Ihrem Betrieb? Ihre Wirtschaftskammer NÖ hilft!
Aufgrund der aktuellen Wettersituation kann es vermehrt zu Schadensfällen aufgrund von Hochwasserereignissen kommen – hier ein Überblick, wie Sie vom Existenzsicherungsfonds profitieren können:

Unbedingt ein von allen Beteiligten unterschriebenes Schadensprotokoll der örtlichen Schadenskommission erstellen (eine lesbare Kopie davon ist ausreichend), wobei der durch die Kommission festgestellte Schaden am Betriebsvermögen mindestens 10.000 Euro betragen muss. Der Schadensort muss das Betriebsgelände (oder betrieblich genutztes Lager bzw. betrieblich genutzter Lagerplatz) sein.
Beim Schadensprotokoll darauf achten, dass alle Felder ausgefüllt und am Ende alle Unterschriften vorhanden sind.
Die gesonderte Prüfung (= Gutachten Ihrer Wirtschaftskammer NÖ-Bezirksstelle) der Gefährdung der Existenz des Betriebes ist bei Vorliegen eines Hochwasser-Schadensprotokolls nicht notwendig. Die Berechtigung muss während des Ereignisses aktiv gewesen sein (Ausnahme Saisonbetrieb)
Das Ausmaß der Unterstützung beträgt maximal 5.000 Euro Unterstützung durch die WKNÖ (zehn Prozent der Schadenssumme bis zu einer maximalen Schadenshöhe von 50.000 Euro Schaden).
Für Sturmschäden gibt es keine Unterstützung aus dem Existenzsicherungsfonds.
Allenfalls kann eine Unterstützung über den Katastrophenfonds des Landes Niederösterreich gewährt werden.
Im Schadensfall und bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre
WKNÖ-Bezirksstelle – Kontaktdaten unter: wko.at/noe/bezirksstellen