Entgeltfortzahlung nach Großschadenseinsatz
Lesen Sie hier, wie Sie die Prämie für die Dienstfreistellung eines Arbeitnehmers bei einem Großschadensereignis beantragen.

Seit vorigem Jahr besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn Ihr Arbeitnehmer wegen eines Einsatzes als freiwilliges Mitglied einer Blaulichtorganisation, Katastrophenhilfsorganisation bei einem Großschadensereignis oder als Mitglied des Bergrettungsdienstes an der Dienstleistung verhindert ist.
Wie definiert sich „Großschadensereignis“?
Als Großschadensereignis wird eine Schadenslage verstanden, bei der während eines durchgehenden Zeitraums von zumindest 8 Stunden insgesamt mehr als 100 Personen notwendig im Einsatz sind.
Wichtig: Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung ist, dass Ausmaß und Lage der Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber vereinbart wird.
Wie viel wird ausgezahlt?
Als Ausgleich für Ihren Aufwand bekommen Sie als Arbeitgeber für die Gewährung der Freistellung und die Entgeltfortzahlung aus dem Katastrophenfonds eine Prämie. Die Fondsmittel betragen pro im Einsatz befindlichen Arbeitnehmer pauschal 200 Euro pro Tag.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Seit kurzem gibt es ein bundesweit einheitliches Formular, mittels dessen Sie den Antrag stellen können. Das Formular finden Sie unter "Downloads".
Anträge sind mit dem Antragsformular einzubringen bei:
- Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
- 3430 Tulln, Langenlebarner Straße 106, Bauteil 4, 1.Stock, Zimmer 107
Nähere Infos erhalten Sie unter E post.ivw4@noel.gv.at oder unter T 02742/9005-13352