Arbeit neu denken, Potenziale nutzen: mit dem NEBA Betriebsservice
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, einen Menschen mit Behinderung einzustellen? Bevor Sie jetzt gleich weiterblättern, sollten Sie doch weiterlesen.

Wussten Sie zum Beispiel, dass der vielzitierte erhöhte Kündigungsschutz in den ersten vier Jahren nach Neueinstellung grundsätzlich gar nicht gilt? Und dass Sie sich zahlreiche Förderungen abholen und somit Ihrer Firma Geld sparen können? Die Regierung hat sich angesichts des Fachkräftemangels und des immer größer werdenden Anteils von Menschen mit Beeinträchtigungen auf die Fahnen geheftet, etwas dafür zu tun, dass mehr behinderte Menschen aktiv am Berufsleben teilhaben können.
Nach Krebserkrankung zurück ins Berufsleben
Worauf gleich einmal mit dem ersten Vorurteil aufgeräumt werden kann: Ein behinderter Mensch ist nicht nur jemand, der nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt: Auch die jahrelange, bei allen beliebte Mitarbeiterin, die nach einer Krebserkrankung wieder ins Berufsleben zurückkehren und in Ihrem Unternehmen ihre wertvolle Arbeit fortsetzen möchte, gehört dazu. Genau formuliert kann sie zur Gruppe der „begünstigt behinderten Personen“ zählen – was übrigens auch für Erkrankungen wie Diabetes oder Bandscheibenvorfall gelten kann.
Information und Aufklärungsarbeit
Diese Informationen und vor allem Aufklärungsarbeit möchte das „NEBA Betriebsservice“ des Sozialministeriumservice leisten. Hinter diesem Namen versteckt sich ein spezielles Serviceangebot für Betriebe, die auf der Suche nach geeigneten Arbeitskräften sind.
Wie läuft das Betriebsservice ab?
Abgestimmt auf Ihren Betrieb, Ihre Anforderungen und Bedürfnisse berät Sie das Betriebsservice gezielt über die Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und welchen Nutzen Sie daraus ziehen können. In einem individuellen Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen über:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Förderungsmöglichkeiten und Einsparungspotenziale
- Nutzen und Potenziale für Ihre Firma
- Beispiele für Beschäftigungsmöglichkeiten in Ihrem Betrieb
So profitieren Sie von der Einstellung eines behinderten Menschen:
- Einsparung der Ausgleichstaxe (Einstellungspflicht ab 25 Mitarbeitern)
- Senkung der Lohnnebenkosten
- Lohnkostenzuschüsse und Prämien
- Wissen und Kompetenzen von älteren MA bleiben im Betrieb
- Besseres Betriebsklima durch tolerantere Unternehmenskultur
- Gelebte soziale Verantwortung
Kontakt & Infos
Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Michaela Schafferhans, Key Account Management NEBA Betriebsservice NÖ, unter T 0152/372 39 60 und m.schafferhans@prospectgmbh.at zur Verfügung.