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WKNÖ: „Endlich planbare Betriebsübergaben und Betriebsschließungen“

WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker: „Neue Regelung bringt eine finanzielle Entlastung durch steuerliche Vorteile und dämmt zusätzlich die fortschreitende Bodenversiegelung ein.“ 

Präsident Wolfgang Ecker
© AdobeStock

Seit dem 1. Juli 2023 können Gebäude — wie Grund und Boden — nun ebenfalls zu Buchwerten entnommen werden, was bedeutet, dass die Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven zum Zeitpunkt der Entnahme vermieden werden. Diese müssen erst bei einer späteren Veräußerung realisiert werden.

„Für viele Unternehmen war es ein finanzieller Hemmschuh, um ihren Betrieb zu übergeben oder geordnet zu schließen. Die Rückführung eines Betriebsgebäudes in das Privatvermögen bedeutete eine enorme Steuerlast. Nach einer jahrelangen Forderung der Wirtschaftskammer Niederösterreich hat nun der Gesetzgeber dieses Thema sinnvoll und fair gelöst“, erklärt Wolfgang Ecker.

Vereinfachung von Regelungen stärken den Standort Niederösterreich

Ecker betont die Bedeutung dieser neuen Regelung: „Die Erleichterung bei der außerbetrieblichen Nutzung von Betriebsgebäuden ist ein bedeutender Schritt für die Wirtschaft in Niederösterreich. Es ermöglicht Unternehmen, ihre betrieblichen Immobilien effizienter zu nutzen. Gleichzeitig trägt diese Maßnahme zur Eindämmung der zunehmenden Bodenversiegelung bei."

Generell vereinfache die Neuregelung Gebäudeentnahmen aus dem Betriebsvermögen, ist sich der Präsident der Wirtschaftskammer NÖ sicher und verspricht: „Als Wirtschaftskammer Niederösterreich arbeiten wir permanent eng mit unseren Unternehmen zusammen, um die Umsetzung von Regelungen zu erleichtern und den Unternehmensstandort Niederösterreich weiter zu stärken!“

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