„Freiwilliger Verzicht ist selten stark ausgeprägt!“
Niederösterreichs Standortanwalt Christoph Pinter zieht eine positive Bilanz über sein erstes Jahr im Amt. Für schnellere Verfahren hält er aber Gesetzesänderungen für unumgänglich.

Wir haben es uns ja zum Motto gemacht, jeden Projektwerber eines UVP-Verfahrens aktiv anzusprechen. Das wurde von den Unternehmen sehr gut angenommen. Es ist einfach eine gute Unterstützung für den Betrieb, zu wissen, dass im Verfahren jemand auf seiner Seite ist, der die positiven Aspekte des Projekts im Verfahren vertritt. Vor der Einführung des Standortanwalts gab es im Verfahren ja nur Gegner.
Die Verfahrensdauern sind allerdings noch nicht wirklich gesunken. Braucht es da noch weitere Kompetenzen oder rechtliche Möglichkeiten?
In der jetzigen Konstruktion können die Verfahrensdauern durch den Standortanwalt nicht beeinflusst werden. Um hier eine echte Beschleunigung zu erreichen, bräuchten wir weniger Parteistellungen, was allerdings europarechtlich nicht so einfach ist. Und problematisch ist natürlich auch, dass von Gegnern über das Verfahren hinweg immer wieder neue, kleine Einwendungen gemacht werden und so das Verfahren verzögert wird.
Sollte diese Möglichkeit beschränkt werden?
Dazu gibt es im Standortentwicklungsgesetz gute Ansätze. Leider kommen dieses Gesetz und damit die Verfahrensbeschleunigungen bisher kaum zur Anwendung. Viel helfen würde eine gesetzliche Regelung, dass die Behörde das Ermittlungsverfahren beendet, wenn sie für sich eine stabile Entscheidungsgrundlage sieht, wie es ja auch ein Gericht macht. Das ist zwar schon jetzt möglich, wird aber kaum genutzt – was schade ist, weil so ein Hinauszögern mit Einwänden, die mit der Sache oft kaum mehr etwas zu tun haben, verhindert würde.
Sie haben vorher von „weniger Parteistellungen“ gesprochen. Was meinen Sie damit konkret?
Da könnte man etwa über andere Wege für Bürgerinitiativen nachdenken. Und auch die Frage der Beteiligung von Gemeinden stellt sich. Kommunen kommen in der Richtlinie für Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht vor. Bei uns haben sie trotzdem Parteistellung – was schon dazu geführt hat, dass bereits bewilligte Projekte von Gemeinden wieder beeinsprucht wurden. Das heißt aber natürlich nicht, dass Gemeinden nicht gehört werden und sich nicht ins Verfahren einbringen können sollen. Nur das Rechtsmittel sollte überdacht werden.
Denken Sie da an einen freiwilligen Einspruchs-Verzicht oder eine rechtliche Lösung?
Rechtlich wäre schön. Die Bereitschaft zu freiwilligem Verzicht ist selten stark ausgeprägt.
Wie sehr beeinträchtigen lange UVP-Verfahren die grundsätzliche Investitionsbereitschaft von Unternehmen?
Das wirkt sich sicher aus – etwa, indem größere Projekte gar nicht erst in Angriff genommen, sondern von Beginn an gleich kleiner dimensioniert werden. Das kann auch für die Umwelt ein Nachteil sein, etwa im Schotterabbau. Lange Verfahrensdauern hemmen aber auch direkt die Erreichung der Klima- und Energieziele, indem notwendige Ausbauten in erneuerbare Energien und Leitungen nicht oder nur sehr verzögert stattfinden können.
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, drei gesetzliche Änderungen vorzunehmen…welche wären das?
Ich würde Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen natürlich europarechtskonform am Verfahren beteiligen und ihnen natürlich auch die Möglichkeit geben, gegen Entscheidungen Rechtsmittel zu ergreifen – aber nur einmal. Damit Verfahren absehbar beendet werden können. Dazu kommt auch noch die angesprochene Adaptierung der Beteiligtenstellung von Gemeinden.
Zweitens sollten die Gerichte bei ihrer Überprüfung konkret an die Vorbringen der Beteiligten gebunden werden und selbst nicht neue Themen aufwerfen können.
Und die Zuständigkeit für Verfahren für Straße und Schiene ist – genauso wie etwa bei
Industrieanlagen, Windkraftanlagen oder Starkstromleitungen – bei einer Behörde in einem
echten One-Stop-Shop zu bündeln.
Eckdaten zum Standortanwalt
Bis zur Einrichtung des Standortanwalts vor rund einem Jahr sind in Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nur Einwände gegen Projekte aktiv vertreten worden. Jetzt bringt der Standortanwalt aktiv und fachkundig jene öffentlichen Interessen ein, die für ein Projekt sprechen, also insbesondere volkswirtschaftliche und standortpolitische Vorteile. Das reicht von Verbesserungen bei der Infrastruktur über das Schaffen und Sichern von Arbeitsplätzen bis zu Fragen der Versorgungs- oder Verkehrssicherheit.
Von Juli 2019 bis Juli 2020 wurden österreichweit 37 Projekte von den Standortanwälten unterstützt, 16 davon (also 43 Prozent) entfielen auf Nieder-österreich.
Die Bandbreite der Verfahren im ersten Jahr des NÖ Standortanwalts Christoph Pinter umfasste unter anderem den Ausbau der S1, die Errichtung diverser Windparks, Projekte zum Kiesabbau, Bahnprojekte, den Hochwasserschutz und eine Zitronensäure-Produktion.
Kontakt zum Standortanwalt NÖ:
Christoph Pinter
Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten,
T 02742/851-16301
E standortanwalt@wknoe.at
wko.at/standortanwalt
Verfahrensdauern nach wie vor zu lang
Gerade jetzt werden Investitionen zur Ankurbelung der Konjunktur dringend gebraucht. Sie werden aber durch nach wie vor überlange Verfahrensdauern bei der UVP gebremst. „Private und staatliche Investitionen in Höhe von zumindest 15 Milliarden Euro sind deshalb derzeit in der Pipeline“, hat WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf erst jüngst kritisiert.

Tatsache ist, dass die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensdauern in der Praxis oft massiv überschritten werden. Ein Beispiel: Die UVP für den S1-Abschnitt zwischen Schwechat und Süßenbrunn sollte gesetzlich eigentlich nach maximal 18 Monaten erledigt sein. Mittlerweile läuft das Verfahren bereits 135 Monate….
Zur Beschleunigung der Verfahren drängt die Wirtschaftskammer unter anderem auf eine rasche Umsetzung folgender Punkte:
- Rechtssicherheit für Investoren: Keine Ablehnung der Genehmigung trotz Einhaltung aller Genehmigungsvoraussetzungen
Derzeit ist es möglich, dass am Ende eines langwierigen und kostspieligen UVP-Verfahrens die Genehmigung versagt werden kann, obwohl alle Genehmigungsvoraussetzungen eingehalten werden. - Bessere Strukturierung durch Zeitplan für UVP-Verfahren
m Sinne effizienter Verfahren und um reine Verzögerungstaktiken zu verhindern, sollten Stellungnahmen und Beweisanträge nur innerhalb bestimmter Fristen möglich sein. - Faire Interessenabwägungen
Eine faire Interessenabwägung soll verhindern, dass ein Vorhaben, das nach einem Naturschutzgesetz eines Landes genehmigt werden kann, wegen dem UVP-G aus Naturschutzgründen dennoch nicht genehmigt wird. - One-Stop-Shop für alle Straßen- und Bahnprojekte
as Geld und Zeit sparende One-Stop-Shop-Prinzip, das derzeit schon für Vorhaben wie Industrie- oder Windkraftanlagen gilt, soll künftig auch für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken gelten. - Raschere Abklärung, ob eine UVP überhaupt nötig ist
Die aktuell sehr aufwändige Prüfung, ob eine UVP für ein Projekt überhaupt sinnvoll ist, sollte gestrafft werden. Derzeit kommt bei mindestens zwei Drittel der Prüfungen heraus, dass eine UVP gar nicht notwendig ist.