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Ruf nach höherer Förderung für 24-Stunden-Betreuung

WKNÖ-Pozdena: Deutlicher Wertverlust der Förderung trotz jüngster Erhöhung um 90 Euro – Umfassendes Service für Betreuungskräfte in zwölf Sprachen - „Niederösterreich ist bei den Betreuungskräften und beim Service für die Personenbetreuerinnen und -betreuer gut aufgestellt.“  

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Aktualisiert am 13.03.2023

Auf eine rasche nächste Erhöhung der Förderung für 24-Stunden-Betreuung drängt Robert Pozdena, der Obmann der Fachgruppe der Personenbetreuer der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ). „Die mit Jahresanfang vorgenommene Erhöhung von 550 auf 640 Euro deckt nicht einmal die seit der Einführung der Förderung angefallene Inflation ab – und schon gar nicht die jüngsten Teuerungswellen“, so Pozdena. „Wir müssen sehr aufpassen, dass sich nicht immer mehr Menschen, die eine Betreuung brauchen würden, diese einfach nicht mehr leisten können.“

16.500 selbstständige Personenbetreuer:innen, 230 Betreuungsagenturen

Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung wurde 2007 mit 550 Euro eingeführt und jetzt erst – also nach 15 Jahren – erstmals erhöht. „Überdies ist die Förderung an eine Einkommensgrenze von maximal 2.500 Euro gebunden, die seit 2007 noch gar nicht erhöht wurde – auch jetzt nicht“, so Pozdena. Aktuell sind in Niederösterreich rund 16.500 Personenbetreuerinnen und -betreuer aktiv. Dazu kommen 230 Vermittlungsagenturen. „Die Betreuung in Niederösterreich funktioniert, die Betreuungskräfte kümmern sich hervorragend um die ihnen anvertrauten Menschen. Wir müssen aber sicherstellen, dass diese Betreuung für die Betroffenen auch leistbar ist und leistbar bleibt.“

Vielsprachiges Angebot: Vom Leitfaden zur Gewerbeanmeldung bis zum Muster für Betreuungsvertrag

Seitens der WKNÖ-Fachgruppe Personenberatung & Personenbetreuung erhalten die Betreuungskräfte umfassendes Service. Dazu zählen neben regelmäßigen Info-Newslettern zu neuen Entwicklungen insbesondere auch ein Rechtsservice sowie eine Schlichtungsstelle im Fall von Streitigkeiten. Ein eigener, einfach im Internet abrufbarer Leitfaden führt in fünf Schritten von der Gewerbeanmeldung bis zum ersten Betreuungsvertrag und wird zur einfacheren Handhabung für die überwiegend aus dem Ausland kommenden Betreuungskräfte in zwölf Sprachen – Deutsch, Slowakisch, Rumänisch, Tschechisch, Ungarisch, Bulgarisch, Polnisch, Kroatisch, Slowenisch, Ukrainisch, Litauisch und Englisch – angeboten. Auch weitere Infos wie die konkreten Rechte und Pflichten der Betreuungskräfte, sowie Muster für Betreuungsverträge sind in den oben genannten zwölf Sprachen abrufbar. Pozdena: „Niederösterreich ist bei den Betreuungskräften und beim Service für die Personenbetreuerinnen und -betreuer gut aufgestellt.“