Reisebüros: Staatliches Übergangsmodell für Insolvenzabsicherung
Die vom Nationalrat beschlossene Änderung des KMU-Förderungsgesetzes ist Grundlage für ein staatliches Übergangsmodell im Bereich der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.

Da die EU-Pauschalreiserichtlinie Veranstalter von Pauschalreisen und Vermittler verbundener Reiseleistungen aber zu einer Insolvenzabsicherung zum Schutz übernommener Kundengelder verpflichtet, forderte der Fachverband der Reisebüros schon länger, entsprechende Schritte zu setzen.
„Mit der beschlossen Gesetzesänderung können viele kleine und mittelständische Reiseveranstalter und Reisebüros auch im Jahr 2021 Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anbieten“, betont Gregor Kadanka, Fachverbandsobmann der Reisebüros. Auch die Fachverbandsobfrau der Hotellerie, Susanne Kraus-Winkler, begrüßt das Übergangsmodell zur Insolvenzabsicherung: „Hotels, die Pauschalreisen wie etwa Ski-Packages anbieten, brauchen ebenfalls eine solche Insolvenzabsicherung. Da der Markt leider keine Angebote mehr zur Verfügung stellt, benötigen wir auch für unsere Hotels ein staatliches Übergangsmodell.“
Aktuell sieht das staatliche Übergangsmodell eine Insolvenzabsicherung in Form einer Bankgarantie der ÖHT vor. Sabine Riedl, NÖ Fachgruppenobfrau der Reisebüros, dringt auf eine rasche Realisierung: „Die Grundlage ist jetzt geschaffen. Die weiteren notwendigen Schritte zur praktischen Umsetzung müssen nun aber rasch erfolgen.“