Kleintransporteure: neue Regeln ab 21. Mai 2022
Die EU-Berufs- und Marktzugangsregelungen gelten ab 21. 5. auch für jene Unternehmer, die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen zwischen2,5 t und 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht durchführen.

Darüber wurde bereits Anfang Februar informiert - in der Zwischenzeit ist die für diese Änderungen notwendige Novelle des Güterbeförderungsgesetzes auch in Kraft getreten. Die Formulare für die Konzessionsansuchen (grenzüberschreitender Verkehr 2,5 bis 3,5 t hzG) sowie die Ansuchen zur Ausstellung der für den grenzüberschreitenden Verkehr notwendigen
EU-Lizenzen stehen zum Download bereit auf noe.gv.at
Um keine weitere wertvolle Zeit verstreichen zu lassen, empfiehlt die Sparte, das Konzessionsansuchen so bald wie möglich zu stellen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Das bedeutet, dass die betroffenen Unternehmer auch ab diesem Zeitpunkt:
- eine EU-Lizenz benötigen,
fachlich befähigt sein müssen, - die Kriterien der Leistungsfähigkeit zu erfüllen haben
(1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug), - keine Steuer- und Sozialversicherungs-Beitragsschulden haben,
- zuverlässig sein müssen,
- über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen müssen und
einen Verkehrsleiter benennen müssen
Das betrifft auch alle bestehenden Unternehmen.
Indirekt betroffen...
... von der Einbeziehung dieser „Kleintransportunternehmungen“ durch den europäischen Gesetzgeber sind auch die konzessionierten Güterbeförderungsunternehmer, wenn diese zusätzlich Kfz zwischen 2,5 t und 3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen wollen.
Für diese genannten Fahrzeuge sind jeweils 900 Euro für jedes eingesetzte Kfz im Rahmen der Leistungsfähigkeit nachzuweisen. wko.at/noe/verkehr
Definition
Fachliche Befähigung
Personen, die nachweislich in den letzten zehn Jahren vor dem Stichtag 20. August 2020 ein Kleintransportunternehmen geführt haben, sind von der Befähigungsprüfung ausgenommen. Wer nicht unter diese Ausnahme fällt, hat die fachliche Befähigung mittels Befähigungsprüfung nachzuweisen.
Achtung: Bereits absolvierte Konzessionsprüfungen (Befähigungsprüfungen) für grenzüberschreitende Güterbeförderung über 3,5 t hzG entsprechen den Anforderungen.
Leider wurde die unbedingt notwendige Novelle der Berufszugangsverordnung bis Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht, sie liegt jedoch bereits als Entwurf vor. Es wird für bestehende Unternehmen innerhalb einer Übergangsfrist möglich sein, diese Konzessionsprüfung in vereinfachter Form (nur schriftlich) abzulegen. Sobald diese Verordnung rechtswirksam ist, wird die Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe unverzüglich über ihren Newsletter informieren. Wer zum Fachgruppen-Newsletter noch nicht angemeldet ist, kann das jederzeit (unter Bekanntgabe der Mailadresse) nachholen:
E verkehr.fachgruppen1@wknoe.at
T 02742/851-18501