Ist Ihr Webshop schon umgestellt?
Falls Sie einen Webshop betreiben, sollten Sie jetzt weiterlesen: Ab 14. März 2021 müssen Sie Zahlungen in Ihrem Webshop mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung abwickeln.

Vielleicht kennen Sie das vom Bezahlen im Internet: Um die Sicherheit bei Online- und Kartenzahlungen zu gewährleisten, wird eine „Starke Kundenauthentifizierung“ (auch bekannt als „Zwei-Faktor-Authentifizierung“) verwendet.
Übergangsfrist verlängert
Dies gilt auch für Ihren Webshop – eigentlich bereits seit September 2019, allerdings konnte die Wirtschaftskammer damals eine Übergangsfrist bis 31.12.2020 erwirken. Nunmehr wurde diese Übergangsfrist auf erneutes Betreiben der Wirtschaftskammer auf 14.1.2021 (für kleinere Beträge bis 14.3.2021) verlängert.
Ab diesem Datum müssen Sie aber in Ihrem Webshop die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ anbieten. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Zahlungsdienstleister in der Lage sein müssen, die Identität eines Kunden für Kartenzahlungen mithilfe eines Sicherheitsstandards zu gewährleisten (3D-Secure).
Daher ist es wichtig, dass Sie sich, falls Sie in Ihrem Unternehmen diese Vorgaben noch nicht umgesetzt haben, mit Ihrem Zahlungsdienstleister in Verbindung setzen und die technische Implementierung in Ihrem Online-Shop umsetzen.
Mehr Infos unter wko.at/noe/zwei-faktor