Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher
Unternehmen, die eine Photovoltaik(PV)-Anlage bis ein Megawatt oder einen Stromspeicher neu errichten, können ab sofort einen einmaligen Kostenzuschuss beantragen.

Österreichs Stromversorgung soll bis zum Jahr 2030 bilanziell übers Jahr gerechnet zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen bestritten werden. Dies ist so im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) formuliert.
Um dieses ehrgeizige Vorhaben zu erreichen, gibt es ab sofort eine Förderung für
- Photovoltaik (PV)-Neuanlagen/Erweiterungen bis zu 1.000 kWp (Kilowatt-Peak) und
- Stromspeicher bis 50 kWh (Kilowatt-Stunden).
Die Höhe des Zuschusses:
- für PV-Anlagen variiert mit der Anlagengröße (Einteilung in Kategorien).
- für Stromspeicher ist fix vorgegeben. Der Stromspeicher wird nur gefördert, wenn dessen Förderung zeitgleich mit der PV-Anlagenförderung beantragt wird oder die PV-Anlage erweitert wird.
- für innovative PV-Anlagen erhöht sich der Zuschuss um einen Zuschlag von 30 Prozent.
Einteilung der PV-Kategorien von A bis D:
- Kategorie A: PV-Anlagen bis 10 kWp (mit/ohne Stromspeicher) fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach first come-first serve
- Kategorie B: PV-Anlagen > 10 bis 20 kWp (mit/ohne Stromspeicher)
- Kategorie C: PV-Anlagen > 20 bis 100 kWp (mit/ohne Stromspeicher)
- Kategorie D: PV-Anlagen > 100 bis 1.000 kWp (mit/ohne Stromspeicher)
- Kategorie B-D: Fördersatz nach eigener Angabe oder nach max. Fördersatz, Reihung der Anträge nach Höhe des angegebenen Fördersatzes – „verkehrtes Bieterverfahren“
Die Fördersätze:
- PV-Kategorie A: 285 Euro/kWp
- PV-Kategorie B: 250 Euro/kWp (maximal)
- PV-Kategorie C: 180 Euro/kWp (maximal)
- PV-Kategorie D: 170 Euro/kWp (maximal
- Stromspeicher: 200 Euro/kWh (Förderung des Stromspeichers nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage)
Ausführliche Informationen unter:
ww.oem-ag.at
Zur Antragstellung:
- Förderstelle ist die OeMAG , die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG. Anträge können bis 19.5. bzw. 2.6.2022 (bei Kategorie B, C und D) ausschließlich über die OeMAG-Homepage (www.oem-ag.at) eingebracht werden. Es ist unbedingt erforderlich, den Antrag vor Projektstart zu stellen. Das bedeutet, dass mit der Errichtung bzw. Revitalisierung der Anlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde. Bei Anträgen in den Kategorien B bis D ist der Förderbedarf je Kilowatt-Peak (kWp) eigenständig anzugeben. Dafür ist der maximale Förderbetrag vorgegeben.
Wie geht’s weiter?
- Die Anträge werden durch die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) geprüft und nach Förderbedarf gereiht. Die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage kann dann unter Einhaltung bestimmter Fristen erfolgen. Die Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgt im Anschluss an die erfolgte Inbetriebnahme der Anlage und nach der Prüfung der Endabrechnung.
Sie brauchen Unterstützung?
- Sie haben Interesse an einer PV-Anlage, brauchen aber externe Unterstützung?
Hier finden Sie das geförderte Beratungsangebot der Ökologischen Betriebsberatung in der WKNÖ: wko.at/noe/oeko
Die Einreichfrist ist Ihnen zu kurz?
- Für dieses Jahr sind in den Kategorien A und B noch drei weitere Calls
(Starttermine: 21.6., 23.8. und 18.10.) und in den Kategorien C und D noch zwei weitere Calls (Starttermine 23.8. und 18.10.) geplant.