Kirnbauer: „Impfpflicht muss Aus für 2G-Pflicht im Handel bedeuten!“
„Der Handel ist kein Infektionsherd. Tragen von FFP-Masken schützt Kunden sowie Mitarbeiter und stellt ein sicheres Einkaufen in den niederösterreichischen Geschäften sicher“, betont NÖ-Handelsobmann Franz Kirnbauer.

Mit 1. Februar tritt die Impfpflicht in Kraft. Für Franz Kirnbauer, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Niederösterreich, ist das der Stichtag, an dem die Zusatzbelastung „2G-Kontrollen“ im heimischen Handel wieder fallen muss. „Da die Impfpflicht überall gilt, wäre es ein rechtlicher Widerspruch in sich, sie punktuell im Handel zu kontrollieren“, zitiert Kirnbauer aus einem Gutachten, das die Bundesparte in Auftrag gegeben hat. Nach diesem Gutachten besteht der Zweck der bevorstehenden Impfpflicht darin, die Impfquote zu erhöhen und die Spitäler damit langfristig zu entlasten. Der Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der mit der 2G-Pflicht im Handel (samt 2G-Kontrollen) verbunden ist, verliert somit durch die Impfpflicht jedenfalls seine Verhältnismäßigkeit. „Das macht die 2G-Pflicht im Handel (samt 2G-Kontrollen) spätestens mit Einführung der Impfpflicht verfassungswidrig“, erklärt der Obmann die rechtliche Situation.