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Home-office als Betriebsausgabe

Langjährige Forderung von Frau in der Wirtschaft, Junger Wirtschaft und den Ein-Personen-Unternehmen nach leichterer Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes demnächst im Parlament.

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© Robert Schlesinger / dpa Picture Alliance / picturedesk.com
Der Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung soll bald leichter absetzbar sein. Das hat kürzlich der Ministerrat fixiert. Bis zu 1.200 Euro jährlich, somit bis zu 100 Euro im Monat, können Unternehmer ab 2022 für den Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung als Betriebsausgabe geltend machen.

  • Vera Sares, Landesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft NÖ, sieht sich bestätigt: „Wir kämpfen schon lange dafür und freuen uns, dass wir jetzt in der Zielgeraden angelangt sind.“
  • Auch Mathias Past, Vorsitzender der Jungen Wirtschaft NÖ, freut sich: „Die neue Regelung wird nun bald der Arbeitsrealität von tausenden Unternehmen gerecht.“
  • „Die Absetzbarkeit des Home-Office ist sehr wichtig für die vielen Ein-Personen-Unternehmen, die von zu Hause arbeiten“, begrüßt auch Birgit Streibel, Vorsitzende des Ausschusses für Ein-Personen-Unternehmen in der WKNÖ, den Beschluss.

Wichtiger Schritt

Die Umsetzung der langjährigen Forderung ist ein wichtiger Schritt, der vor allem österreichischen Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Jungunternehmern, Gründern und Unternehmerinnen eine wesentliche steuerliche Erleichterung bringen wird.

„Wir kämpfen schon lange dafür und freuen uns, dass wir jetzt in der Zielgeraden angelangt sind.“
Vera Sares, FiW
„Die neue Regelung wird nun bald der Arbeitsrealität von tausenden Unternehmen gerecht.“
Mathias Past, JW
„Die Absetzbarkeit des Home-Office ist sehr wichtig für die vielen Ein-Personen-Unternehmen, die von zu Hause arbeiten.“
Birgit Streibel, EPU

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