Europäische Union plant Richtlinie für Lieferketten
Ziel ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensführung zu verankern.

Immer mehr europäische Länder nehmen Unternehmen in die Pflicht und beschließen nationale Lieferkettengesetze (Deutschland ab 2023). Sie zielen darauf ab, dass entlang globaler Wertschöpfungsketten sowohl der Schutz der Menschenrechte als auch der Umweltschutz sichergestellt werden.
Um einen kohärenten Rechtsrahmen und Mindeststandards für alle Mitgliedstaaten zu schaffen, legte die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag vor. Ziel des Entwurfs ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensführung zu verankern. Durch bestimmte Sorgfaltspflichten (Leitlinien, Vertragsgestaltung, Kontrollen und ähnliches) soll die Einhaltung über die volle Lieferkette gewährleistet werden. Verstöße des Unternehmens oder ihrer Lieferanten sollen zu zivilrechtlicher Haftung und verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionen führen können, sofern keine Maßnahmen gegen Missstände ergriffen werden.
Betroffene Unternehmen
- Kapitalgesellschaften ab 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise in bestimmten Wirtschaftszweigen ab 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Jahresumsatz
- in der EU tätige Nicht-EU-Unternehmen mit oben genannten Umsätzen
KMU (99 Prozent der europäischen Unternehmen) sind grundsätzlich ausgenommen. Sie wären in der Praxis jedoch beispielsweise als Zulieferer betroffen. Indirekt hätte die Richtlinie also Auswirkungen auf sie
„Wirtschaft braucht Augenmaß“
Derzeit liegt der Entwurf zur Verhandlung beim Europäischen Parlament und dem Rat. Änderungen sind noch möglich. Das Begutachtungsverfahren läuft. „Die Kernanliegen der Wirtschaft sind Augenmaß und Praktikabilität, das heißt keine überschießenden und undurchführbaren Anforderungen, keine bürokratischen Belastungen, Rechtssicherheit, Vermeidung unvorhersehbarer Haftungsrisiken und unionsweit gleiche Umsetzung und Anwendung“, betont WKNÖ-Vizepräsident Christian Moser. Die endgültige Richtlinie wird voraussichtlich bis 2024 verabschiedet und bis 2026 in den Mitgliedstaaten umgesetzt.