Erfolge für die Wirtschaft bei Ringen um neue Raumordnung
Erweiterungen schon bestehender Betriebe und Flächen von bis zu einem Hektar werden nun doch von den verschärften Widmungsbedingungen für verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete ausgenommen.

Der ursprüngliche Entwurf zur Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes hatte vorgesehen, dass rückwirkend sämtliche Betriebsansiedlungen mit mehr als 100 Fahrten pro Tag und Hektar unter die neue Widmung für verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete fallen.
In der nun im Landtag tatsächlich beschlossenen Novelle wurde nun sichergestellt, dass die verschärften Regeln für Betriebserweiterungen am selben Bauplatz und Neubauten in der Nachbarschaft nicht anwendbar sind. Für Widmungen unter einem Hektar gibt es bis Ende 2024 keine Änderungen. Überdies sichern Einreichungen bis zum 28. Februar 2021, die Frist wurde auf die aktuelle Dauer der Investitionsprämie des Bundes abgestimmt, die bisherige Rechtslage. „Die Wirtschaft hat bei der neuen Raumordnung einen Beitrag zum Bodenverbrauch geleistet, aber gleichzeitig wurden auch die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Unternehmen sichergestellt“, betont WKNÖ-
Vizepräsident Kurt Hackl.
Verbesserungen erreicht
Für Handelsbetriebe wurden auch bei der Beschränkung der Stellplätze Verbesserungen erwirkt. So hätten etwa Betriebe mit 500 m² Fläche ursprünglich nur zehn Stellplätze quasi vor der Haustüre haben dürfen. Weitere Parkplätze sind ins Gebäude zu integrieren oder mit einer Photovoltaik-Anlage zu überdachen. Jetzt sind 20 Stellplätze im Freien möglich, also doppelt so viele. Bei Betrieben mit 750m² sind es jetzt beispielsweise 30 statt der ursprünglich geplanten 13. Auch hier gilt, dass Einreichungen bis zum 28. Februar 2021 die bisherige Rechtslage sichern.