EU-Richtlinie für mehr Frauen in Führungsetagen
Bis Juli 2026 haben große börsennotierte Unternehmen eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in ihren Vorständen und Aufsichtsräten sicherzustellen. Dafür gibt es zwei Modelle.

Zehn Jahre nach der erstmaligen Vorlage des Richtlinien-Vorschlags einigten sich das EU-Parlament und die Minister der Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Regelwerk. Demzufolge kann jeder Mitgliedsstaat bei der Umsetzung der Richtlinie zwischen zwei Modellen wählen: Entweder müssen börsennotierte Unternehmen mindestens 40 Prozent der Posten nicht geschäftsführender Direktor:innen (Aufsichtsrat) oder 33 Prozent aller Unternehmensleitungsposten (Vorstand und Aufsichtsrat) mit Personen des unterrepräsentierten Geschlechts besetzen. Das Vorhaben ist geschlechtsneutral. Säßen in einem entsprechenden Gremium deutlich mehr Frauen als Männer, würden auch Männer von der Regelung profitieren.
In Österreich gilt für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten (unter bestimmten Voraussetzungen) bereits seit 2018 eine verbindliche Quote von mindestens 30 Prozent in Aufsichtsräten. Diese Rechtslage wird der österreichische Gesetzgeber adaptieren müssen. Für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten gilt die neue Richtlinie nicht.
Statistik
- In den größten börsennotierten Unternehmen der EU sind durchschnittlich 30,6 Prozent der Aufsichts- und Verwaltungsratsposten mit Frauen besetzt (im Jahr 2003: 8,2 %).
- Dabei sind in den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede auszumachen. Österreich liegt mit 34,6 Prozent über dem Durchschnitt. In Frankreich sind es 45,3 Prozent, in Ungarn 9,4 Prozent.
- In Gremien mit Exekutivfunktion (Vorstand) dieser Unternehmen beträgt der Frauenanteil im EU-Schnitt 20,2 Prozent (in Österreich rund 6 %). Über 90 Prozent der Vorstandsvorsitzenden beziehungsweise CEOs sind im EU-Durchschnitt männlich.
Nächste Schritte
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Unternehmen müssen die neuen Vorgaben bis zum 30. Juni 2026 anwenden.