Wirtesprecher Sternad: „Impfempfehlung statt Impfpflicht“
Wieder einmal ist es die Gastronomie, speziell die Nachtlokale, die unter der Verschärfung der Coronamaßnahmen leidet. WK-Obmann Sternad zeigt sich vor allem über die Planlosigkeit verärgert.

Die schwammige Definition in der Verordnung von „Nachtgastronomie“, mit der „alle Einrichtungen des Gastgewerbes zu verstehen sind, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist“, schafft mehr Fragen als Antworten, welcher Betrieb nun in diese Kategorie fällt. Sternad bedauert, dass im Vorfeld der Wirtschaftskammerorganisation keine fachliche Begutachtungsmöglichkeit geboten wurde, denn so hätte man diese Probleme vermeiden können. „Nun sind wir erst wieder aufgerufen, mit den Kärntner Behörden eine tragbare Definition zu gestalten, die Gesetz und Praxis unter Berücksichtigung der epidemiologischen Gefahr entspricht“, erklärt der Wirte-Sprecher.
Was die Impfdiskussion betrifft, vertritt Sternad dieselbe Meinung wie Land und WKO: „Wir können unseren Gästen nur empfehlen, sich baldigst impfen zu lassen, denn nur Genesung, Impfung oder laufende Testung können mittel- und langfristig zu einer Normalisierung unseres Lebens und Freizeitbereichs führen!“
Hinsichtlich der Einhaltung der 3-G-Regel in der Gastronomie sieht Sternad sowohl Wirte als auch Gäste in der Pflicht. „Nichteinhaltung dieser Regeln ist kein Kavaliersdelikt! Wer hier vorsätzlich Nachlässigkeit walten lässt, gefährdet unseren heimischen Tourismus und alle, die direkt oder indirekt davon wirtschaftlich abhängig sind“, meint Sternad.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe Gastronomie
Mag. Guntram Jilka
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