Verbot von fossilen Heizungsanlagen in Neubauten
Alternative System werden von Bund, AWS und KWF mit bis zu 50 Prozent der förderbaren Kosten unterstützt.
Seit wenigen Tagen ist das sogenannte Ölkesseleinbauverbotsgesetz in Kraft. Dieses besagt, dass in neu errichteten Gebäuden die Aufstellung und der Einbau von Heizungsanlagen für flüssige und feste fossile Brennstoffe nicht mehr zulässig sind. Die betrifft sowohl private als auch betrieblich genutzte Gebäude.
Für Neubauten (aber auch im Falle eines Umstiegs von einem fossilen System) von betrieblich genutzten Gebäuden, die nun mit einem anderen System versorgt werden müssen, gibt es Fördermöglichkeiten. Wichtigste Förderstelle ist hier die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), die eine Reihe von Förderprogrammen anbietet. Zuschüsse erhält man z.B. für eine Holzheizung, den Anschluss an Fernwärme oder für eine Wärmepumpe. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist abhängig von der Leistung der Anlage. Bei kleineren Anlagen ist der Förderantrag innerhalb von 6 Monaten nach Umsetzung zu stellen.
Eine zusätzliche Fördermöglichkeit gibt es von der Umweltabteilung des Landes. Die Bundesförderung wird hier aufgestockt auf bis zu 50 % der förderbaren Kosten. Es ist ein eigener Antrag erforderlich, der in der Regel gleichzeitig mit dem Antrag für die KPC erstellt wird.
Auch die traditionellen Wirtschaftsförderstellen (AWS auf Bundesebene und KWF in unserem Bundesland) fördern betrieblich notwendige Investitionen in Form von zinsgünstigen Krediten oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Hier ist ein Antrag aber immer vor Projektbeginn (Bestellung, Beauftragung) einzubringen.
Informationen:
- Umweltförderung
- KWF
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Gründer- und Unternehmerservice
Mag. Alfred Puff
T 05 90 90 4-741
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