Veranstaltungswirtschaft platzt der Kragen: „Lockerungsschritte sind praxisfern“
Seit zwei Jahren ist die Lage in der Veranstaltungswirtschaft prekär. Angekündigte Lockerungsschritte lassen die Betriebe nun mit Kopfschütteln zurück. „Ein Konsumationsverbot gleicht einem Eventverbot“, ärgert sich Beiratssprecher Dopler.

Die Hoffnungen der Branche wurden jedoch im Keim erstickt. Bei Veranstaltungen bleiben sowohl die 2G-Regel als auch die FFP2-Maskenpflicht- indoor wie outdoor. Events ohne zugewiesenen Sitzplätze, bei denen mehr als 50 Personen teilnehmen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn es ein Konsumationsverbot gibt. Dies soll das durchgehende Tragen der Maske ermöglichen. „Ganz ehrlich, das ist absolut realitätsfern und nicht nachvollziehbar. #nowshow geht für uns also weiter“, macht Dopler seinen Ärger Luft und erklärt: „De facto ist diese Regelung eine Fortsetzung des Veranstaltungsverbots. Welches Konzert mit Stehplätzen oder welches Festival kann unter diesen Bedingungen durchgeführt werden? Keines! Die Veranstaltungswirtschaft musste stets die strengsten Maßnahmen und längsten Berufsverbote mittragen und auch jetzt, wo ein stundenlanger Gasthausbesuch mit 3G möglich ist, müssen wir Auflagen erfüllen, die fern jeglicher Realität sind.“
Der Beiratssprecher hat zwar Verständnis für vorsichtige Öffnungsschritte, verwehrt sich aber gegen Ungleichbehandlung: „Was bei Gastronomiebetrieben oder in Hotels möglich ist, wird uns verwehrt. Nämlich endlich wieder planen und der Arbeit nachgehen zu können. Unsere Betriebe brauchen ein verbindliches, praxisnahes Maßnahmenkonzept für dieses Eventjahr.“
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Beirat Veranstaltungswirtschaft
Mag. Markus Polka
T 05 90 90 4-271
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