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Radon an besonderen Arbeitsplätzen

Eine Messung muss bis zum 31. Juli 2022 beauftragt werden.

Im Strahlenschutzgesetz 2020 und in der Radonschutzverordnung sind Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern bei allfälliger hoher Radonkonzentration an bestimmten Arbeitsplätzen enthalten. Betroffen sind Arbeitsplätze in Schaubergwerken und Schauhöhlen, in Radon-Kuranstalten und Radon-Kureinrichtungen, in untertätigen Arbeitsbereichen in Bergwerken, Schächten, Stollen, Tunneln und Höhlen und in Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser, in denen Radon aus dem Wasser in die Innenraumluft von Anlagenteilen entweichen kann.

Für diese Arbeitsplätze ist eine ermächtigte Überwachungsstelle damit zu beauftragen, eine Radonmessung durchzuführen. Falls bestimmte Voraussetzungen vorliegen, entfällt diese Messverpflichtung.

Näheres ist verfügbar auf www.radon.gv.at. Eine Messung müsste bis 31. Juli 2022 beauftragt werden.

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