Spartenobmann Haberl: „Mit Impfpflicht müssen 2G-Kontrollen im Handel fallen“
„Wenn die Impfpflicht in Kraft tritt, muss das ein Ende der 2G-Kontrollen im Handel bedeuten“, betont Spartenobmann Raimund Haberl und unterstützt damit eine bundesweite akkordierte WKO-Aktion.

Das bestätige auch ein Rechtsgutachten, das Priv.-Dozent Bernhard Müller (DORDA Rechtsanwälte) im Auftrag der Sparte Handel der WKÖ erstellt habe: Demnach besteht der Zweck der Impfpflicht darin, die Impfquote zu erhöhen und die Spitäler langfristig zu entlasten. Bisher sollte ein Lockdown für Ungeimpfte zum Impfen motivieren. Diese Motivation ist aber angesichts der Impfpflicht nicht mehr notwendig. Der Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der mit der 2G-Pflicht im Handel (samt 2G-Kontrollen) verbunden ist, verliert somit durch die Impfpflicht jedenfalls seine Verhältnismäßigkeit. Anders ausgedrückt: Die 2G-Pflicht im Handel (samt 2G-Kontrollen) wird spätestens mit Einführung der Impfpflicht verfassungswidrig.
Schluss mit Zusatzbelastungen für den Handel
„Das oberste Ziel der letzten Monate war: Kein neuerlicher Lockdown! Aus diesem Grund haben wir die 2G-Kontrollen mitgetragen, ein nochmaliger Lockdown wäre das ‚Aus‘ vieler Kärntner Unternehmen gewesen. Jetzt ist jedoch der Zeitpunkt, wo mit dieser Zusatzbelastung der Händler und der Handelsmitarbeiter wieder Schluss sein muss. Wir können nicht ewig Kontrolleure spielen, anstatt uns unserer Arbeit zu widmen“, zeigt Haberl auf. Zumal die Erfahrungen mit dem Überprüfen der 2G-Nachweise keineswegs positiv seien: „Viele Händler sind mit zunehmender Aggression konfrontiert. Wenn wir die 2G-Kontrollen beenden, wird sich diese Situation hoffentlich wieder normalisieren“, erklärt der Kärntner Handelsobmann.
Auch habe die Praxis gezeigt, dass die Kontrollen den Rückgang der Frequenzen und Umsätze weiter verschärfen. „Vor allem wenn uneinsichtige Kundinnen und Kunden Geschäfte betreten, schreckt die angespannte Stimmung auch Personen mit gültigem 2G-Nachweis ab. Das ist für den Kärntner Handel, der ohnehin durch die Omikron-Welle unter rückläufigen Umsätzen leidet, ein zusätzliches Problem. Deswegen und mit Blick auf das Gutachten von Privatdozent Müller plädiere ich dafür, die 2G-Kontrollen im Handel mit Einführung der Impfpflicht endgültig abzuschaffen“, so Haberl abschließend.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Sparte Handel
Mag. Nikolaus Gstättner
T 05 90 90 4-300
E nikolaus.gstaettner@wkk.or.at