Mandl: Warterei der Betriebe muss ein Ende haben!
Bezirksverwaltungsbehörden sind mit Entschädigungszahlungen nach dem Epidemiegesetz überfordert, kritisiert die Wirtschaftskammer. Der Klagenfurter WK-Obmann Ahm schlägt vor, die Abwicklung zu digitalisieren.

Wird ein Mitarbeiter aufgrund einer Corona-Erkrankung oder als Kontaktperson von der Behörde abgesondert oder hat Betreuungspflichten von minderjährigen Kindern wahrzunehmen, steht ihm eine Entgeltfortzahlung und dem Arbeitgeber eine Entschädigung für diese Kosten zu. Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl kritisiert zum wiederholten Mal die schleppende Abwicklung durch die öffentliche Verwaltung: „Da braucht es eben die organisatorischen und personellen Vorkehrungen, um diese Aufgaben in einem akzeptablen Zeitraum erledigen zu können. Man kann die Betriebe doch nicht monate- und zum Teil jahrelang auf ihren Kosten sitzen lassen!“
75% sind mit der Abwicklung unzufrieden
Wie unzufrieden die Unternehmerinnen und Unternehmer mit dem Status quo sind, zeigt eine von der Bezirksstelle Klagenfurt im April 2022 durchgeführte Umfrage. Sie belegt nicht nur einen hohen Informationsstand der Unternehmen hinsichtlich ihrer Verpflichtungen und Möglichkeiten - immerhin haben 97 Prozent Entschädigungsleistungen rechtzeitig beantragt - sondern auch eine sehr negative Einschätzung der zuständigen Behörden. So seien 75 % der Befragten mit der Abwicklung nicht zufrieden, 60 % waren mit dem Prozedere der Einreichung und der Erreichbarkeit nicht zufrieden und 83 % beurteilten die Dauer der Entschädigungszahlungen signifikant negativ. WK-Bezirksstellenobmann Franz Ahm: „Unternehmer müssen binnen drei Monaten einreichen, aber 88 % der Zahlungen sind binnen der gleichen Frist von drei Monaten nicht erfolgt. Ein Großteil der Unternehmer wartet sechs und mehr Monate auf offene Zahlungen. Das ist inakzeptabel.“
Für Kärnten sind mehr als 45.000 Anträge nach dem Epidemiegesetz eingelangt, dazu werden viele weitere aufgrund der hohen Covid-19-Infektionszahlen im März und April 2022 erst in den kommenden Wochen erwartet. Laut Schätzungen sind allerdings derzeit schon ca. 30.000 Anträge nicht bearbeitet. Mandl: „Das bedeutet ein Gesamtvolumen von ca. 30 Millionen Euro, das den Unternehmerinnen und Unternehmern in ihrer Liquidität fehlt.“
Verzögerung ist existenzbedrohend
Die Folgen untermauert Mandl an einem Beispiel: Hat ein Unternehmen für 100 Mitarbeiter die entsprechenden Anträge eingebracht, bedeutet das offene Entschädigungszahlungen von etwa 110.000 Euro. Mandl: „In manchen Fällen kann dies tatsächlich eine existenzbedrohende Situation bedeuten. In ganz vielen Gesprächen zeigt sich dieses Bild als traurige Realität, vom Ein-Personen-Unternehmen bis hin zum klassischen Mittelbetrieb.“
Nur eine rasche Aufarbeitung könne daher den Entschädigungsrückstau auflösen und der Wirtschaft die dringend notwendige Liquidität zuführen. Auch Bezirksobmann Ahm wartet seit mehr als zwölf Monaten auf Entschädigungszahlungen. Er weist vor allem auf die Brisanz in den nächsten Monaten hin: „Was tun, wenn die nächste Welle kommt? Die Behörden mögen sich dringend rechtzeitig mit geeignetem Personal und der zeitgemäßen Prozessdigitalisierung ausstatten, um ihren Aufgaben nachkommen zu können!“