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Liebenwein: „Sicherer Umgang mit Feuerwerksartikeln“

Kärntner Pyrotechnikhändler bieten nicht nur sichere Produkte, sondern informieren auch zum richtigen Umgang mit Artikeln.

Feuerwerk am Nachthimmel
© Warren - stock.adobe.com

Wenn es Richtung Jahreswechsel geht, werden, um das neue Jahr mit einem kräftigen Salut zu begrüßen, wieder unzählige Feuerwerkskörper gekauft. Damit der Schuss jedoch nicht nach hinten geht: „Vorsicht heißt die Mutter der Porzellankiste“. Wer Silvesterknaller kaufen möchte – Kärntens Pyrotechnikhandel bietet ein umfangreiches Sortiment an sicherheitsgeprüften und gesetzlich erlaubten, legalen Feuerwerksartikeln an. Das Thema Sicherheit und der richtige Umgang mit Silvesterkrachern ist Hans Matthias Liebenwein, Branchensprecher des Pyrotechnikhandels der Wirtschaftskammer Kärnten, ein wichtiges Anliegen. Er appelliert ausschließlich Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung der Kategorien F1 und F2 im heimischen Fachhandel zu kaufen. Weiters rät der Branchensprecher vom Kauf illegaler Feuerwerkskörper im Ausland ab. „Diese Artikel sind nicht qualitätsgeprüft und verfügen über keine deutsche Gebrauchsanleitung. Das falsche Hantieren kann zu schweren Verletzungen führen. Und sie schaden der Tierwelt.“ 

Feuerwerke und Umwelt

Feuerwerkskörper bestehen zu 90% aus Pappe, diese sind wasserlöslich und somit weit weniger schädlich als Feinstaub aus anderen Quellen. Laut einer aktuellen Studie verursachen sie lediglich 0,28% des Feinstaubes in Österreich, auf die Gesamtemission berechnet sind dies nur 0,0001% CO2. „Alle im Kärntner Handel erhältlichen Feuerwerksartikel sind mit 120 dB, gemessen aus einer Entfernung von acht Metern beschränkt und enthalten keine giftigen Schwermetalle wie Arsen, Blei oder Quecksilber“, unterstreicht Liebenwein.

Fakten:

  • Für das „Jugendfeuerwerk“ der Kategorie F1 gilt ein gesetzliches Mindestalter von zwölf Jahren.
  • Artikel der Kategorie F2, wie etwa Raketen oder Batteriefeuerwerke, erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • Knallkörper der Kategorie P1 (Schallerzeuger) sind als Unterhaltungsfeuerwerk zu Silvester verboten.
  • Nach Gebrauch fachgerechte Entsorgung: Reste von gezündeten und ausgebrannten Feuerwerkskörpern gehören in den Restmüll.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Landesgremium Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel
Philipp  Schasché, BA
T
05 90 90 4-320
philipp.schasche@wkk.or.at

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