Handelskollektivvertrag 2021 fix
Spartenobmann Haberl: Ausgewogenes Paket in schwierigen Zeiten

Handelsunternehmen, die trotz Krise finanziellen Spielraum haben, wird seitens der Sozialpartner empfohlen, eine Corona-Prämie in Höhe von mindestens 150 Euro auszuzahlen. Diese Prämie soll sich auf die Konsumlaune zum Weihnachtsgeschäft im Kärntner Handel positiv auswirken.
"Wir gehen davon aus, dass mindestens ein Viertel der Angestellten im heimischen Handel davon profitieren wird.", so der Spartenobmann
Aufrecht bleiben die kollektivvertraglichen Überzahlungen: „Wir konnten auch eine Liberalisierung bei der so genannten Schwarz-/Weiß-Regelung erreichen, wie auch administrative Erleichterungen durch die Verlängerung des Umstiegszeitraumes auf das neue Gehaltssystem bis 1. Jänner 2022.“, so Haberl abschließend.
Der neue Kollektivvertrag für Handelsangestellte wird mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten.