Große Entlastung für EPU wird umgesetzt
Ministerrat setzt langjährige Forderung der Wirtschaftskammer nach zeitgemäßer Absetzbarkeit von Arbeitsplätzen und erleichterter Betriebsübergabe um.

Im Ministerrat wurden mit der leichteren Absetzbarkeit von Arbeitsplätzen im Wohnungsverband und der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) langjährige Wirtschaftskammer-Forderungen auf den Weg gebracht. Das bedeutet einerseits eine große Entlastung für unsere EPU und andererseits einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Außerdem wurden Erleichterungen bei Betriebsübergaben beschlossen.
Bis zu 1.200 Euro jährliche Ersparnis
Durch die leichtere Absetzbarkeit von Arbeitsplätzen im Wohnungsverband können unsere Unternehmerinnen und Unternehmer künftig bis maximal 1.200 Euro pro Jahr, also bis zu 100 Euro monatlich, für den Arbeitsplatz in der Wohnung als Betriebsausgabe geltend machen. Das hilft vor allem jungen Unternehmen und EPU, welche die eigenen Räumlichkeiten - oft aus Platznot - sowohl privat als auch für betriebliche Zwecke nutzen. Diese Entlastungsmaßnahme soll bereits per 1. Jänner 2021 in Kraft treten.
RWR-Karte wird praxisorientiert weiterentwickelt
Auch bei der RWR-Karte geht es in die richtige Richtung. Sie wird unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der bisherigen Praxis weiterentwickelt. Dabei stehen folgende Punkte im Vordergrund:
- eine Flexibilisierung des Punkteschemas hinsichtlich Qualifikation und Berufserfahrung, so soll der Nachweis der Qualifikationen praxisnäher gemacht werden
- effizientere und schnellere Verfahren, in denen auch englischsprachige Unterlagen akzeptiert werden sowie eine Ausweitung der Gültigkeit der Sprachnachweise
- die Absenkung der Gehaltsgrenzen und der Wegfall des verpflichtenden Vorhandenseins ortsüblicher Unterkünfte
- das Bewusstsein über die Bedeutung qualifizierter Zuwanderung als Standortthema auch im Vollzug
Diese Reform, die noch heuer im Nationalrat beschlossen werden soll, ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Denn hier werden wir qualifizierte Zuwanderung ebenso brauchen wie die Mobilisierung sämtlichen Arbeitskräftepotenzials, das wir im Inland haben.
Übergangsfrist bei Betriebsübergaben
Beim Thema Betriebsübergaben sorgt die Einführung einer "grace period" für Entlastung der betroffenen Unternehmen. Während dieser Übergangsfrist werden Kontrollen auf das Minimum beschränkt, was für Unternehmerinnen und Unternehmer Erleichterungen insbesondere aus gewerberechtlicher, mietrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht bedeutet.
Damit werden das Steuersystem der Arbeitswelt von heute angepasst und wichtige Erleichterungen für die heimischen Betriebe geschaffen. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung weitere Schritte auf dem Weg der Entlastung unserer Unternehmerinnen und Unternehmer setzt. Nun heißt es am Ball bleiben. Die WKÖ wird sich für eine praxisgerechte und unbürokratische Umsetzung dieser wichtigen Entlastungsmaßnahmen einsetzen.