Infos zur elektronischen Amtssignatur
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Elektronische Amtssignatur

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die elektronischen Amtssignaturen der Wirtschaftskammer Kärnten und ihrer Fachorganisationen.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

Öffentliche Urkunde

Die Amtssignatur ist gem § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) eine fortgeschrittene elektronische Signatur bzw. ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel und dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs.

Die Amtssignatur ist im Dokument durch eine Bildmarke, die der Verantwortliche des öffentlichen Bereichs im Internet als die seine gesichert veröffentlicht hat, sowie durch einen Hinweis im Dokument, dass dieses amtssigniert wurde, darzustellen

Verifizierung

Gem § 20 E-GovG iVm § 292 ZPO hat ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument einer Behörde die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde, wenn das elektronische Dokument mit einer Amtssignatur versehen wurde.

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten mit elektronischer Signatur der Wirtschaftskammer Kärnten oder Ihrer Fachorganisationen ist über das Prüfservice der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH möglich.

Die Verifizierung von in ausgedruckter Form vorliegenden Dokumenten mit elektronischer Signatur der Wirtschaftskammer Kärnten oder Ihrer Fachorganisationen ist durch Übermittlung eines Fotos oder Scans des Schriftstücks per E-Mail unter Angaben Ihres Namens möglich.

Die zur Verifizierung des Ausdrucks übermittelten Daten werden nur zum Zweck der Verifizierung des Dokuments bzw. Kontaktaufnahme zur Mitteilung des Prüfergebnisses verarbeitet und nur solange aufbewahrt, wie dies gesetzlich erforderlich ist.

Weiterführende Links

Die Veröffentlichung der Bildmarke gem. § 19 Abs 3 E-GovG finden Sie online auf wko.at.