Corona als schlechter Gastgeber bei Eigentümerversammlungen
Wohnungseigentümer, die auf eine Einladung für die nächste Eigentümerversammlung warten, müssen sich zurzeit aufgrund von COVID-19 leider noch etwas in Geduld üben.

„COVID-19 ist leider ein denkbar schlechter Gastgeber: Eigentümerversammlungen als Präsenzveranstaltung (also mit physischer Anwesenheit der Wohnungseigentümer oder ihrer bevollmächtigten Vertreter) sind zurzeit im Lockdown unzulässig,“ erklärt Oliver Barta, Fachgruppenobmann-Stellvertreter der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Kärnten.
Digitale Versammlung als Alternative?
Die Durchführung von Eigentümerversammlungen ausschließlich in digitaler Form scheint auf den ersten Blick eine hilfreiche Alternative zu sein. Sofern aber nicht alle Wohnungseigentümer der Abhaltung einer ausschließlich digitalen
Eigentümerversammlung zustimmen, werden Eigentümerversammlungen zurzeit nicht stattfinden können. Bereits anberaumte Eigentümerversammlungen sind daher zeitlich zu verschieben.
Auch jetzt: Die Immobilien- und Vermögenstreuhänder sind für ihre Kunden da!
Alle aktuellen Angebote sind auf den Websites der 500 Kärntner Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger abrufbar. Dazu zählen auch Exposés und Videobesichtigungen. Detailinfos erhält man natürlich auch jederzeit telefonisch oder persönlich. Denn Immobilienbesichtigungen sind zulässig, wenn sie der Deckung eines Wohnbedürfnisses dienen. Damit verbundene nötige Kundenkontakte werden selbstverständlich mit besonderer Vorsicht durchgeführt.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Kurt Wolf
T 05 90 90 4 – 760
Ekurt.wolf@wkk.or.at