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Buchpreisbindungsgesetz: Erfolg für die Buchbranche

Lange gefordert, jetzt sinnvoll umgesetzt: Dank des Einsatzes der Interessenvertreter soll mit Anfang 2023 ein neues Buchpreisbindungsgesetz in Kraft treten, das klare Regeln schafft und zum Erhalt der Vielfalt in der Buch- und Medienwirtschaft beiträgt.

Bücherei, Frau mit Büchern, Bibliothek
© Nebojsa - adobe.stock.com
Bereits seit Längerem setzt sich die Buch- und Medienwirtschaft für eine alltagstaugliche Korrektur des Buchpreisbindungsgesetzes ein. Jetzt ist es soweit: Die Novellierung wurde im Ministerrat beschlossen und soll nach dem Beschluss des Parlamentes mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Die Kärntner Buchhändler freuen sich über diesen Schritt, weil dieser auch zum Schutz des Kulturgutes Buch und der Erhaltung der Vielfalt im Buchbetrieb zugute kommt. „Die Korrektur des Buchpreisbindungsgesetzes bringt endlich Klarheit: So wird, wie in der Praxis bereits gelebt, der Bruttopreis als maßgeblich angesehen“, sagt Andreas Besold, Obmann der WK-Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft.

Chancengleichheit für alle Buchhandlungen erkämpft

Auch Helmut Zechner als stv. Obmann der WK-Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft ist froh über die sinnvolle Novellierung. „Neben den wichtigen Punkten wie der Umstellung von Netto- auf Brutto-Mindestpreis und einer nun möglichen Erleichterung bei der Abwicklung von Hörerscheinen sind auch einige andere Unwägbarkeiten der Vorgängerversion beseitigt worden. Besonders glücklich bin ich darüber, dass der im Begutachtungsentwurf enthaltene Passus eines von zehn auf 20 Prozent erhöhten Bibliotheksrabatt durch die erfolgreichen Interventionen der WKO und des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels (HVB) wegverhandelt werden konnten“, berichtet Zechner. Das sei für die Branche ein großer interessenpolitischer Erfolg. Besold erklärt warum: „Mit der Beibehaltung der 10-Prozent-Regelung bleibt die Chancengleichheit für alle Buchhandlungen bestehen. Betriebswirtschaftlich wäre die zuerst angedachte und jetzt revidierte Kannbestimmung eine Katastrophe. Mit dem Erstentwurf hätten wir nicht wettbewerbsfähig bleiben können.“ Auch dass am Mindestpreisprinzip festgehalten werde, sei für die Branche enorm wichtig.

Interessenpolitischer Einsatz lohnt sich

Neben dem Einsatz des HVB und der WKO gebührt auch Bernhard Tonninger, Preisbindungsanwalt der WKO, und Rudolf Fiebinger, juristischer Berater des HVB, Dank. „Beide haben mit ihren Stellungnahmen zu diesem Erfolg beigetragen. Und last, but not least haben auch die vielen kritischen Rückmeldungen von Buchhändlerinnen und -händlern an die Regierung insbesondere zum Bibliotheksrabatt zu diesem Ergebnis geführt“, unterstreicht Zechner. Und natürlich danke die Branche den beiden Regierungsparteien, dass sie bereit waren, die kritischen und konstruktiven Rückmeldungen auch in die Regierungsvorlage einzuarbeiten. Die Kärntner Buchhändler freuen sich darüber und hoffen, dass auch beim weiteren Amtsweg alles gut gehe, sodass das Gesetz letztendlich in der Form der Regierungsvorlage auch im Nationalrat beschlossen wird.

Rückfragen: 
Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft 
Mario Glantschnig, MSc
T 05 90 90 4-790 
E mario.glantschnig@wkk.or.at

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