Gastronomie fordert: Authentizität der Kärntner Buschenschanken bewahren
WK-Fachgruppe Gastronomie: Ja zu einem Entfall der Sperrfristen, aber ein klares Nein gegen ein unbeschränktes Zukaufsrecht für Buschenschanken.

Man dürfe bei der Novelle aber nicht über das Ziel hinausschießen, warnt Sternad: „Es wird nun auch darüber diskutiert, ob die Zukaufsrechte für angebotene Produkte ausgeweitet werden sollen. Das ist eine irritierende Entwicklung, denn damit untergräbt man auch den wesentlichen Charakter der Betriebe. Gäste erwarten sich in einer Buschenschank selbst veredelte Erzeugnisse aus landwirtschaftlicher Produktion – und keine zugekauften Produkte. Das kommt einem Etikettenschwindel gleich.“ Die Verwässerung des Buschenschankgesetzes durch ein unbeschränktes Zukaufsrecht würde die Authentizität der Buschenschanken untergraben, so Sternad. Gleichzeitig würde man für eine wettbewerbsverzerrende Situation innerhalb der Branche sorgen, die schließlich all jene Betriebe unter Druck brächte, die ausschließlich auf eigene Erzeugnisse setzen: „Und das kann nicht im Sinne der Kärntner Landwirtschaft sein.“
Außerdem wurde für Buschenschanken bereits eine Ausnahmeregelung im Zuge der Novelle der Gewerbeordnung geschaffen: Jede Buschenschank kann ein „freies Gastgewerbe“ anmelden, wodurch alle Forderungen erfüllt werden: Die Betriebe können das ganze Jahr offen halten und weitere Produkte zukaufen. „Das bedeutet aber auch, dass sie in derselben Art und Weise besteuert werden wie Gastronomen und sich an dieselben Rahmenbedingungen halten müssen“, so Sternad.
Keine Zustimmung ohne Kontrollverfahren
Auch für die heimische Tourismuswirtschaft wäre diese Entwicklung bedenklich: „Die Buschenschanken stehen für veredelte Kärntner Produkte aus eigener Erzeugung – und das macht sie zu einer wesentlichen Bereicherung für den Tourismus. Nimmt man ihnen dieses Merkmal, stellt sich die Frage: Was ist das Besondere an einer Buschenschank?“ Deshalb stellt die WK-Fachgruppe Gastronomie die Sinnhaftigkeit solcher Tendenzen in Frage. „Die Stärke unserer Landwirte ist die Veredelung qualitativ hochwertiger Produkte. Darauf sollten wir den Fokus legen – und nicht auf Zukäufe.“ Von der Kärntner Gastronomie werde es jedenfalls nur dann eine Zustimmung zu einer weiteren Liberalisierung der Zukäufe von Buschenschanken geben, wenn es ein nachvollziehbares und lückenloses Kontrollverfahren sowie hohe Strafen für all jene gibt, die sich nicht an die Spielregeln halten.Als Partner der heimischen Landwirtschaft wollen die Wirte künftig noch stärker auf Zusammenarbeit setzen. „Viele unserer Betriebe sind im intensiven Kontakt mit Landwirten und beziehen viele Produkte von ihnen. Wir wollen dies künftig noch mehr forcieren“, betont Sternad. So gibt es derzeit mit dem Land Kärnten Gespräche über neue Initiativen und gemeinsame Projekte, um Gastronomie und Landwirtschaft noch stärker zu vernetzen. „Indem wir die Stärken der einzelnen Berufszweige betonen und zusammenarbeiten, schaffen wir eine Win-Win-Situation“, ist sich der Fachgruppenobmann sicher.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe Gastronomie
Mag. Guntram Jilka
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E guntram.jilka@wkk.or.at