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Achtung Fristen: Härtefallfonds und betriebliches Testen

Bis 30. April beziehungsweise 2. Mai sind noch Beantragungen möglich.

Einreichfristen enden
© Pixabay

Nur noch bis 2. Mai beantragbar ist der Härtefallfonds. Der Härtefallfonds ist ein Corona-Unterstützungsinstrument und gilt für fünf Betrachtungszeiträume (von November 2021 bis März 2022). Die Antragstellung erfolgt über die Internetseite wko.at/haertefallfonds. Hier sind auch alle Details zu dieser Förderung verfügbar. Es ist besonders auf eine korrekte Eingabe der Daten zu achten, da eine Korrektur der Angaben bzw. eine neuerliche Antragstellung nach dem 2. Mai nicht mehr möglich ist.

Am 30. April endet die Antragstellung für das Förderprogramm „Betriebliches Testen“ für Testungen, die im ersten Quartal 2022 durchgeführt wurden. Tests, die im April durchgeführt wurden, können nicht eingereicht werden. Details und Antragstellung unter www.aws.at.