2-G stürzt Sport- und Freizeitbetriebe in massive existenzielle Probleme
Kärntens Sport- und Freizeitbetriebe befürchten bis zu 40 % Umsatzrückgang durch 2-G-Regelung – dabei haben sich viele noch nicht von den Folgen des neunmonatigen Lockdowns erholt. Von der Politik werden dringend Unterstützungsmaßnahmen gefordert.

Während Experten vor den gesundheitlichen Langzeitfolgen aufgrund eingeschränkter Sportaktivitäten während der Pandemie warnen, verschärft die Politik die Corona-Regelungen auch für Freizeit- und Sportbetriebe. Andy Wankmüller, Fachgruppenobmann der Kärntner Sport- und Freizeitbetriebe, zeigt angesichts der hohen Infektionszahlen zwar Verständnis, warnt aber auch vor den Auswirkungen: „Unsere Betriebe leisten einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Leben und zur Gesundheitsprävention. Man muss kein Mediziner sein, um zu wissen, dass es nicht gut für die Menschen ist, dieses Angebot einzuschränken.“ Die meisten Freizeit- und Sportbetriebe mussten seit März 2020 rund neun Monate geschlossen bleiben; viele kämpfen nach wie vor mit den Folgen dieses Lockdowns. „Die neuen Verschärfungen sorgen nun für weitere massive Existenzängste. Ein weiteres Mal Kunden zu verlieren, werden die meisten Betriebe nicht schaffen“, so der Fachgruppenobmann.
Sinnvoller wäre es gewesen, eine 2,5-G-Regelung für den Freizeit- und Sportbereich einzuführen. Dafür hätten auch die hohen Hygienestandards in der Branche gesprochen, betont Wankmüller: „Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass es in unseren Betrieben zu Infektionen oder Clusterbildungen gekommen ist. Die Betriebe haben sich vorbildlich an die vorgegebenen Maßnahmen gehalten sowie Präventionskonzepte erstellt und umgesetzt. Damit lagen wir deutlich über den geforderten Standards.“
Worauf es jetzt ankommt
Um den Betrieben zumindest das betriebswirtschaftliche Überleben zu sichern, werden nun folgende Unterstützungsmaßnahmen gefordert:
- Umsatzersatz bzw. Ausfallsbonus auf Basis der 2019 erwirtschafteten Umsätze;
- Ausweitung des reduzierten fünfprozentigen Mehrwertsteuersatzes auch auf Freizeit- und Sportbetriebe (diese sind unverständlicherweise noch immer von dieser Tourismus-Unterstützung ausgenommen);
- Absetzbarkeit von Kursbeiträgen und Abonnements (im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung).
Dringend gefordert wird außerdem eine praktikable Lösung für Kinder und Jugendliche im Freizeit- und Sportbereich: Derzeit gibt es mit dem Ninja-Pass nur für Kinder im Pflichtschulalter eine zusätzliche Option. „Hier fordern wir eine rasche Lösung. Es kann nicht sein, dass Jugendliche von Sport- und Freizeitaktivitäten ausgeschlossen werden“, so Wankmüller.
Zum Hintergrund: Rund 1000 Kärntner Unternehmen zählen zu den Sport- und Freizeitbetrieben – und jedes hat sich auf ein anderes Gebiet im Rahmen der professionellen Unterhaltung von Gästen und Einheimischen spezialisiert.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe
Andy Wankmüller
T 0664/357 28 15
Mag. Angelika Plösch
T 05 90 90 4 - 620
Eangelika.ploesch@wkk.or.at