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Silvesterparty mit Wermutstropfen

Heute wurde angekündigt, dass die Covid-Sperrstunde in der Gastronomie in der Silvesternacht aufgehoben wird. In der heimischen Gastronomie gibt’s nur einen verhaltenen Jubel, die Fortführung des 5 % Mehrwertsteuersatzes wäre die bessere Hilfe gewesen.

Matthias Mirth, Obmann Fachgruppe Gastronomie
© WKB/Lexi

Für Privathaushalte gibt es über die Feiertage Änderungen: Erlaubt sind Treffen bis maximal zehn Personen ohne 2G-Nachweis. Darüber bis zu einem Maximum von 25 Personen gilt dann wieder 2G.

 

Die 2-G-Regel für die Gastronomie und Hotellerie bleibt weiter aufrecht. Das heißt, Ungeimpfte dürfen im Gegensatz zu Geimpften und Genesenen Silvester nicht in einem Lokal feiern. Für den Jahreswechsel wird die Corona-bedingte Sperrstunde von 23 Uhr aufgehoben, es gelten die jeweils üblichen Sperrstunden der Bundesländer - damit kann also auch auswärts zu Mitternacht angestoßen werden. Allerdings: An der Bar oder auf der Tanzfläche feiern spielt es weiter nicht, Steh- und Nachtgastronomie sind weiterhin nicht möglich.

 

Von Seiten der burgenländischen Vertreter der Sparte Tourismus & Freizeitwirtschaft kommt nur verhaltener Jubel, Matthias Mirth: „… die Fortführung des 5 % Mehrwertsteuersatzes wäre die bessere Hilfe für die Unternehmer gewesen. Obendrein kommt noch das technische Chaos, weil in der Silvesternacht alle Kassasysteme umgestellt werden müssen.“ 


Matthias Mirth, Sprecher der burgenländischen Gastronomen
© WKB/Lexi Matthias Mirth, Sprecher der burgenländischen Gastronomen

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