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Neue Regeln für den Handel mit Medizinprodukten

Mit 26. Mai 2021 tritt die neue Verordnung über Medizinprodukte in Kraft. Mit ihr erhöhen sich die Pflichten der Händler von Medizinprodukten. Dies betrifft viele Handelsbranchen im Burgenland.

Markus Mateyka, Vorsitzender des burgenländischen Medizinproduktehandels
© WKB

Bei Medizinprodukten handelt es sich vereinfacht gesagt, um Produkte mit einer medizinischen Zweckbestimmung, die vom Hersteller zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. „Schätzungsweise gibt es in Österreich derzeit rund 750.000 Medizinprodukte, das reicht von A wie Augentropfen bis Z wie Zahnhaftcremen“, erklärt Markus Mateyka, Vorsitzender des burgenländischen Medizinproduktehandels.

 

Der Handel mit Medizinprodukten ist ein reglementiertes Gewerbe und ist somit nur jenen vorbehalten, die über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen. Mateyka: „Es gibt aber auch Produkte, die frei verkauft werden dürfen. Jeder kennt solche Produkte des täglichen Lebens, z. B. Pflaster, Fieberthermometer oder auch Erste-Hilfe-Packerl.“

 

Mateyka erklärt: „Händler mit Medizinprodukten dürfen sich nicht mehr uneingeschränkt auf ihre Lieferanten, Hersteller und Importeure verlassen. Die Händler müssen nun selbständig zum Beispiel prüfen, ob das Produkt eine CE-Kennzeichnung trägt oder ob die Gebrauchsanweisung in Deutsch vorliegt. Bei Verstoß gegen die Händlerpflichten droht den Unternehmern eine Verwaltungsstrafe. Ich rate den burgenländischen Unternehmern daher, sich die neue Verordnung ganz genau anzusehen und die Produkte zu überprüfen. Alle Informationen betreffend Medizinprodukte finden Sie unter www.wko.at/medizinproduktehandel.“ 

 

Derzeit gibt es im Burgenland rund 84 aktive Händler mit Medizinprodukten mit 310 Angestellten.


Markus Mateyka, Vorsitzender des burgenländischen Medizinproduktehandels
© WKB Markus Mateyka, Vorsitzender des burgenländischen Medizinproduktehandels

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