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Mitarbeiter fehlen durch Quarantäne

Corona-Situation spitzt sich zu

Für die burgenländischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe spitzt sich die Situation zu: Mitarbeiter, die in Quarantäne sind, verschärfen neben dem Facharbeitermangel noch zusätzlich die angespannte Personalsituation. Betrifft die Quarantäne ausländische Mitarbeiter, so erhält der Unternehmer keine Entschädigung, obwohl die Mitarbeiter in Österreich versichert sind.
Andreas Wirth, Bundes- und Landesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
© WKB

„Die Auftragslage ist in den baurelevanten Branchen durchwegs gut“, resümiert Andreas Wirth als Vertreter der burgenländischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie spitzt sich die Situation für die Betriebe nun aber mehr und mehr zu.

„Viele Unternehmer berichten uns, dass sie derzeit coronabedingte Ausfälle in der Höhe von 25 bis 50 % der Belegschaft haben“, so der Steinbrunner Unternehmer, der auch als Bundes- und Landesinnungsmeister die Interessen der Elektrobranche vertritt. Die Wirtschaft fordert mehr Augenmaß, wenn es um die Quarantäneregelungen geht. 

Bei positiv Getesteten ohne Symptome sei die Möglichkeit des Freitestens erst nach frühestens sieben Tagen nur schwer verständlich. „Es ist nicht einsehbar, dass Menschen, die sich nicht krank fühlen und nicht krank sind, behördlich abgesondert in Quarantäne müssen und damit von ihrem Arbeitsplatz ferngehalten werden, nur für die Wenigsten ist das Ausweichen ins Homeoffice eine Möglichkeit“, so Wirth.

Zu der angespannten Preis- und Liefersituation kommen nun auch Personalprobleme und finanzielle Belastungen hinzu. Es ist auch nach dem Epidemiegesetz nicht vorgesehen, dass Unternehmer einen Ersatz des Entgelts für ausländische Mitarbeiter erhalten, die in Quarantäne sind.  

„Wir stehen gegenüber unseren Kunden - Konsumenten und Unternehmern - mit dem Rücken zur Wand. Neben den laufenden Kosten kommen nun auch Lieferverzögerungen und Pönalzahlungen auf uns zu“, so der besorgte Unternehmer-Vertreter. 

„Es ist auch nicht einzusehen, dass die österreichischen Unternehmer für ihre ausländischen Mitarbeiter Lohn- und Sozialabgaben zahlen, aber im Falle der Quarantäne auf den Personalkosten sitzen bleiben. Das muss rasch geändert werden“, fordert Wirth.


Zur Erklärung: Nach den Bestimmungen des Epidemiegesetzes besteht für Privatpersonen und Unternehmen Anspruch auf Verdienstentgangsentschädigung wenn sie beispielsweise abgesondert worden sind und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist.


Andreas Wirth, Bundes- und Landesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
© WKB Andreas Wirth, Bundes- und Landesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker

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