Gutscheine: Jetzt gibt’s Geld zurück!
Nach Lockdown-Ende

Kunden, die zwischen 13. und 23. Dezember Gutschein-Rechnungen auf der Website wko-cashback.at hochladen, erhalten 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden 60 Euro ersetzt. Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden. Nach dem Prinzip „First come, first served“ gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Wenn das Budget vor dem eigentlichen Aktionsende am 23. Dezember ausgeschöpft wurde, ist die Aktion automatisch zu Ende. Teilnahmeberechtigt sind Rechnungen – mit wenigen Ausnahmen – für Gutscheine fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe.
„Diese Aktion soll Betriebe in den von der Corona-Pandemie besonders getroffenen Branchen unterstützen und ihnen Schwung für ein erfolgreiches Durchstarten nach dem Lockdown geben“, erklärt dazu Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth.
Alle Infos auf: wko-cashback.at