Fitnesscenter - Frau beim Laufen am Laufband
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Freizeit- und Sportbetriebe fordern 3G

Wer ins Kino, Fitnesscenter oder Schwimmbad gehen möchte, muss derzeit geimpft oder genesen sein. Die Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammer Burgenland fordern nun eine 3G-Regel für die gesamte Branche.

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Aktualisiert am 22.09.2023

Im Vorfeld des am Mittwoch stattfindenden CoV-Gipfeltreffens von Bund und Länder, bei dem über weitere Lockerungen beraten wird, erwarten die Vertreter der Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammer Burgenland nun eine „Gleichbehandlung“. „Wir fordern die Anwendung von 3G spätestens ab 19. Februar“, sagt KommR Michaela Heeger-Gmeiner, Obfrau der Freizeit- und Sportbetriebe. „Eine zeitversetzte gestaffelte Rückkehr zur 3G-Regel ist nicht nachvollziehbar und wirft sowohl Gleichheits- als auch Abgrenzungsprobleme auf.“

 

Zwar seien die am Samstag in Kraft getretenen Lockerungen als „positiver Schritt in die richtige Richtung“ zu sehen. Allerdings herrsche in der Branche Aufregung darüber, dass „die Freizeit- und Sportbetriebe scheinbar vergessen worden sind.“ So sei es etwa für Fitnessbetriebe nicht begreiflich, dass bei gesundheitsfördernden Aktivitäten 2G vorausgesetzt wird. Heeger-Gmeiner: „Die vielen unterschiedlichen Vorgaben sind ein gordischer Knoten, den es nun endlich aufzulösen gilt.“

 

Erst am Samstag war die 2G-Pflicht im Handel und bei körpernahen Dienstleistungen gefallen. Bei Veranstaltungen gilt die 2G-Regel weiterhin, dafür gibt es aber keine Personenobergrenze mehr. Sind bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen keine Sitzplätze zugewiesen, muss die FFP2-Maske durchgehend getragen werden und es herrscht ein Konsumationsverbot.