4 Schritte zur Kurzarbeit

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Aktualisiert am 22.09.2023



Folgende Unterlagen benötigen Sie um Mitarbeiter zur Kurzarbeit anzumelden:


1) Sozialpartnervereinbarung ausfüllen


2) Antrag bei AMS „COVID-19-Kurzarbeit Begehren“:


Dem Antrag muss auch eine Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten beigelegt werden. Hier verweisen Sie auf die Corona-Krise und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen. 

Das Dokument finden Sie unter diesem Link: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#burgenland


3) Übermittlung der Dokumente:

Achtung: Hier hat sich eine Änderung ergeben!

Der Arbeitgeber übermittelt den Antrag (das Begehren) und die Sozialpartnervereinbarung 

  • in Betrieben ohne Betriebsrat: mit Unterschrift des Betriebes und der Arbeitnehmer 
  • in Betrieben mit Betriebsrat: Unterschrift des Betriebes und des Betriebsrates 

direkt an das AMS. Dies kann entweder über das eAMS-Konto online erfolgen oder per E-Mail an die regionale Geschäftsstelle des AMS. Welche regionale Geschäftsstelle zuständig ist, hängt von Ihrem Betriebsstandort ab.


Die E-Mail-Adressen lauten wie folgt: 

ams.Eisenstadt@ams.at 

ams.Neusiedl@ams.at 

ams.Mattersburg@ams.at 

ams.Oberpullendorf@ams.at 

ams.Oberwart@ams.at 

ams.Stegersbach@ams.at 

ams.Jennersdorf@ams.at 

Die Einholung der Zustimmung zur Sozialpartnervereinbarung erfolgt zentral über das AMS. 

Der Arbeitgeber muss daher keinerlei Dokumente an die Gewerkschaft oder die Wirtschaftskammer schicken.


4) Das AMS bewilligt die Kurzarbeitsbeihilfe, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen oder erteilt die notwendigen Verbesserungsaufträge an den Betrieb.