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Handwerker- respektive Konsumentenbonus: jetzt zuschlagen und 20 Prozent Bonus nutzen

Michael Pecherstorfer, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk appelliert an private Auftraggeber: Zeitpunkt war noch nie so günstig, um Sanierungs-, Renovierungs- und Bauprojekte in den eigenen vier Wänden zu starten.

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Aktualisiert am 30.04.2024

Laut market-Umfrage finden 74 Prozent der Österreicher den Handwerkerbonus attraktiv. 37 Prozent wollen ihn auch in Anspruch nehmen, weitere 27 Prozent überlegen noch. Michael Pecherstorfer, Obmann der oö. Sparte Gewerbe und Handwerk, appelliert an private Auftraggeber auch wirklich Gebrauch vom Bonus zu machen. „Die Gelegenheit war noch nie so günstig, um eine professionelle Arbeit für die eigenen vier Wände um 20 Prozent günstiger inklusive Gewährleistung zu bekommen.“ Auch wenn die Beantragung erst ab 15. Juli möglich ist, so gilt der Bonus rückwirkend ab 1. März 2024. Pechersorfer: „Wer also ab diesem Tag Handwerker beauftragt hat, kommt dennoch in den Genuss einer 20-prozentigen Rückvergütung, sofern er seine Rechnungen online auf www.handwerkerbonus.gv.at einreicht.“ 

Da der Bonus rückwirkend für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 gilt, muss niemand mehr abwarten.


„Das Gewerbe und Handwerk hat seit Jahren auf den Handwerkerbonus gedrängt“, so Pecherstorfer. Denn das Instrument hat sich bereits zwischen 2014 und 2017 bewährt. Es ist unbürokratisch beantragbar und es wird rasch ausbezahlt. Es werden die regionale Wertschöpfung angekurbelt, der Faktor Arbeit spürbar entlastet, der gewerbsmäßige Pfusch eingebremst, Arbeitsplätze gesichert und für den Staat ist es zumindest aufkommensneutral. Besonders positiv am Handwerkerbonus neu ist, dass er höher dotiert ist und ein breiteres Anwendungsgebiet hat. 

Die Eckpunkte des Handwerkerbonus neu

  • Antragsphase startet am 15. Juli.
  • Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 und bis 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.
  • Arbeitsleistungen von Handwerkern von 250 bis 10.000 Euro im privaten Eigenheim werden mit 20 Prozent gefördert – neben Sanierungen und Renovierungen gilt der Handwerkerbonus neu auch für den Aus- und Zubau von Wohnraum.
  • Im Jahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro, im Jahr 2025 von 1.500 Euro.
  • Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen.
  • Mehrere Rechnungen für gleichen Durchführungsort in einem Antrag sind möglich.
  • Abwicklung online über Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) — Infos bzw. Registrierung ab sofort unter www.handwerkerbonus.gv.at
  • Gemeindeämter und Bürgerservicestellen werden Personen ohne Online-Anschluss bei Bedarf unterstützen.
  • Die Handwerksbetriebe werden selbstverständlich Auftraggeber bzw. Antragsteller beraten. 

Pecherstorfer: Handwerkerbonus ist eigentlich ein Konsumentenbonus

„Der Bonus ist eigentlich ein Konsumentenbonus, denn für den privaten Auftraggeber reduziert sich die Rechnung um 20 Prozent“, erklärt Pecherstorfer. Aber auch die Handwerksbetriebe profitieren, weil wieder mehr Private zum Professionisten statt zum Pfuscher gehen und sich damit die seit Langem angespannte Auftragslage im gesamten Bau- und Baunebensektor spürbar und mittelfristig verbessern sollte. 

„Alle Voraussetzungen und Fakten zum Handwerkerbonus liegen auf dem Tisch. Der Zeitpunkt ist also günstig. Und da der Bonus rückwirkend für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 gilt, muss niemand mehr abwarten“, appelliert Pecherstorfer an Private, ihre geplanten Sanierungs-, Renovierungs- und Bauprojekte jetzt zu starten.